Rauchwarnmelder - Einbaupflicht in Thüringen bis zum 31.12.2018

Der Thüringer Landtag hat eine Änderung der Thüringer Bauordnung beschlossen. Bis zum 31.12.2018 müssen nun alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Bisher galt in Thüringen nur eine Einbaupflicht für Neu- und Umbauten.

In der Thüringer Bauordnung (ThürBO) wurde unter anderem §46 wie folgt ergänzt:

„(4) Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.“

Mit unserem rechtssicheren Rauchwarnmelderservice bieten wir der Wohnungswirtschaft ein Rundum-sorglos-Paket an. Erfahren Sie mehr über unseren rechtssicheren Rauchwarnmelderservice.