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BEG-Förderung 2026: Neue Konditionen für Heizungstausch und Sanierung

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Änderungen betreffen Förderangebote der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Wohnungsunternehmen und andere Eigentümer von Mehrparteienhäusern können sich dadurch die finanziellen Rahmenbedingungen für geplante Heizungsmodernisierungen und energetische Sanierungen verändern.

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Ein genauer Blick auf die aktuellen Förderkonditionen lohnt sich: Niedrigere Kostenobergrenzen und entfallene Boni können die Höhe der Zuschüsse spürbar reduzieren und damit die Wirtschaftlichkeit geplanter Vorhaben beeinflussen. Vor größeren Investitionsentscheidungen sollte deshalb geprüft werden, welche Bedingungen für das konkrete Vorhaben gelten.

Rechnet sich eine geplante Modernisierung unter den neuen Förderbedingungen nicht mehr oder muss sie zunächst zurückgestellt werden, muss das jedoch keinen Stillstand bedeuten. Digitale Retrofit-Lösungen können mit überschaubarem Investitionsaufwand bereits heute Effizienzpotenziale erschließen und zugleich eine fundierte Datengrundlage für den späteren Technologiewechsel schaffen.
 

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Die neuen BEG-Förderkonditionen für Mehrfamilienhäuser im Überblick 

Mit der BEG unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden und den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik. Die grundsätzliche Aufteilung bleibt bestehen: Die KfW ist unter anderem für die Förderung des Heizungstauschs und umfassender Sanierungen zum Effizienzhaus zuständig. Über das BAFA werden weitere energetische Einzelmaßnahmen gefördert.

Wichtig: Bereits bewilligte oder vor dem Stichtag gestellte Förderanträge werden nach den bisherigen Bedingungen abgewickelt. Für neue Anträge gelten die Konditionen seit dem 21. Juli 2026.
 

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KfW: Niedrigere Kostenobergrenzen beim Heizungstausch

Für den Einbau klimafreundlicher Heiztechnik in Mehrfamilienhäusern gibt es über die KfW weiterhin eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenzen dieser Kosten wurden jedoch abgesenkt: Seit dem 21. Juli 2026 werden bei Mehrparteienhäusern nur noch bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es jeweils bis zu 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit jeweils bis zu 8.000 Euro. Ab Februar 2027 wird der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit schrittweise weiter reduziert.

Zudem sind der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen. Änderungen gibt es auch bei der KfW-Förderung für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus: Unter anderem wurden einzelne Tilgungszuschüsse und Bonusregelungen reduziert.
 

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BAFA: Neue Staffelung bei energetischen Einzelmaßnahmen

Auch für die über das BAFA geförderten energetischen Einzelmaßnahmen gelten neue Konditionen. Die Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen liegt weiterhin bei 15 Prozent. Ab 2027 soll zusätzlich ein Bonus für Effizienzmaßnahmen an energetisch besonders schlechten Gebäuden („Worst Performing Buildings“, WPB) eingeführt werden.

Der Bonus im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bleibt zwar bei fünf Prozent, wird jedoch an ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen geknüpft. Dadurch fällt der Bonus bei kleineren Maßnahmen künftig geringer aus oder kann sogar ganz entfallen.

Für Mehrfamilienhäuser besonders relevant ist zudem die neue Staffelung der maximal förderfähigen Ausgaben: Während zuvor grundsätzlich bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit berücksichtigt wurden, gelten seit dem 21. Juli 2026 bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils bis zu 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils bis zu 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. 

Zu den aktuellen BEG-Förderbedingungen

 

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Mit geringinvestiven Maßnahmen Effizienzpotenziale erschließen

Gerade wenn größere Modernisierungsschritte aufgrund veränderter Förderbedingungen zunächst zurückgestellt werden, lässt sich die bestehende Heizungsanlage bereits mit überschaubarem Investitionsaufwand optimieren. Digitale Retrofit-Lösungen von KALO setzen dabei an zwei entscheidenden Punkten an.

Smarte Thermostate mit permanentem digitalem hydraulischem Abgleich und ein kontinuierliches Heizungsmonitoring können bereits im laufenden Betrieb den Energieverbrauch und damit die Betriebskosten reduzieren. Gleichzeitig liefern sie individuelle Ist-Daten zum tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes. Diese Daten schaffen eine fundierte Grundlage, um einen späteren Technologiewechsel bedarfsgerecht zu planen und die neue Heiztechnik passgenau zu dimensionieren.

So zahlt die Optimierung des Bestands gleich doppelt auf die Wirtschaftlichkeit ein: kurzfristig durch einen effizienteren Betrieb und langfristig durch eine bedarfsgerecht ausgelegte neue Heiztechnik. Denn die Entscheidung für ein neues Heizsystem sollte sich nicht allein an der verfügbaren Förderung orientieren, sondern vor allem am tatsächlichen Bedarf des Gebäudes. Eine dauerhaft überdimensionierte Anlage lässt sich auch durch einen höheren Zuschuss nur schwer wirtschaftlich kompensieren.
 

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Effizienz steigern mit überschaubarem Investitionsaufwand

Smarte Lösungen von KALO steigern die Effizienz im laufenden Betrieb und schaffen zugleich die Basis für weitere Modernisierungen.

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