Warum Rauchwarnmelder? 

Rauchwarnmelder – oft fälschlicherweise als Rauchmelder bezeichnet – sind Lebensretter und daher gesetzlich vorgeschrieben.

In Deutschland sind jährlich rund 400 Brandtote (Stand bis 2020, Quelle: Statista) und 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden zu beklagen (Stand bis 2019, Quelle: Statista)

Was vielen unbekannt ist: Menschen haben im Schlaf keinen Geruchssinn. Wenn nachts ein Feuer ausbricht, können sie den giftigen Rauch nicht wahrnehmen. Bereits drei Atemzüge des Brandrauchs können zum Tod führen. Rauchwarnmelder bieten einen effektiven Schutz gegen die tödliche Gefahr. 

Die Geräte warnen Sie frühzeitig vor Schwelbränden sowie offenen Bränden mit Rauchentwicklung. Sie verschaffen Ihnen somit überlebenswichtige Zeit, sich und alle Personen, die sich in Ihren Räumen befinden, in Sicherheit zu bringen. 


Für Eigentümer bzw. Vermieter und Verwalter gelten folgende Pflichten

In allen 16 Bundesländern gilt eine Rauchwarnmelderpflicht. Diese besteht in Grundzügen aus drei Bestandteilen:  

  1.  Installation bzw. Montage: die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern in allen vorgeschriebenen Räumen und unter Beachtung der Vorgaben der sogenannten Anwendungsnorm Din 14676.

  2. Regelmäßige Inspektionsprüfung: Im Alltagsgebrauch wird dafür häufig der aus fachlicher Sicht falsche Begriff „Wartung“ verwendet. 

  3. Rechtssichere Dokumentation: Die Dokumentation dient als Nachweis für die ausgeführte Montage bzw. Inspektion. Sie hat haftungsrelevante Gründe, die nur den Eigentümer bzw. Vermieter oder Verwalter betreffen.  

Hinweis: Aktuell gilt eine Übergangsfrist für die Installation von Rauchwarnmeldern in Bestandsgebäuden in Sachsen. 

 


KALO führt die Montage und Inspektion für Ihren Vermieter bzw. die zuständige Verwaltung aus 

Als Bewohner kommen Sie mit KALO bei Montage- und Inspektionsterminen in Kontakt. Letzteres nur, sofern bei Ihnen nicht bereits die modernen ferninspizierbaren Funk-Rauchwarnmelder im Einsatz sind.  

Beim Montagetermin händigen wir Ihnen einen Infoflyer aus, den Sie hier im Downloadbereich nochmal kostenfrei herunterladen können. Der Infoflyer ist auch in anderen Sprachen verfügbar. 

Kostenlose KALO-Rauchwarnmelder-Hotline
bei Störungen

Wir sind rund um die Uhr für Sie da, wenn Ihr Rauchwarnmelder eine Störung haben sollte:  

0800 – 000 87 18 

Wie verhalte ich mich, wenn es brennt? 

  • Bewahren Sie Ruhe. 

  • Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe. 

  • Verlassen Sie umgehend mit allen Personen die Wohnung. 

  • Achtung! Fliehen Sie auf keinen Fall durch ein verrauchtes Treppenhaus, denn nur wenige Atemzüge Brandrauch führen zur Bewusstlosigkeit und anschließend zum Tod. 

  • Benutzen Sie keine Aufzüge. 

  • Warnen Sie andere Hausbewohner. 

  • Helfen Sie älteren, behinderten und kranken Mitbewohnern, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. 

  • Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. 

Bei Feuer und starkem Rauch:
Alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr unter der Telefonnummer: 112

Denn der Rauchwarnmelder löst im Alarmfall keine direkte Alarmierung der Feuerwehr aus! 

Merkmale der KALO-Rauchwarnmelder: höchste technische Standards für Ihre Sicherheit 

  • In mehreren Verfahren geprüft und nach DIN-EN-Norm 14604 zertifiziert 

  • Mit Q-Qualitätssiegel für höchste Qualität und Langzeiteinsatz ausgezeichnet: feste Langzeitbatterie mit Betriebsstandzeit > 10 Jahre 

  • Auch geeignet für gehörlose Personen und Menschen mit Hörbeeinträchtigung und/oder Gehbehinderung


NEU: Dank Funktechnologie nie wieder Inspektionstermine vor Ort 

Die Immobilie der Zukunft setzt auf digitale Vernetzung und Funk-Technologie. Die neuen funkbasierten Rauchwarnmelder lassen sich bequem aus der Ferne inspizieren.  

Die Vorteile für Sie: 

  • Mehr Privatsphäre: Ein Betreten der Wohnung für die Inspektion des Rauchwarnmelders ist nicht mehr nötig.

  • Keine Terminabstimmungen mehr: Sie müssen sich nicht mehr freihalten oder einen Vertreter suchen, damit die Inspektion durchgeführt werden kann. Alles geschieht automatisiert und aus der Ferne.

Höchste Datensicherheit bei der Funk-Übertragung 

Die Inspektionsdaten werden verschlüsselt und datenschutzkonform an die KALO-Zentrale in Hamburg weitergeleitet und verbleiben in Deutschland. Die übertragenen Daten selbst enthalten zudem keine Informationen zu Ihnen oder zu Ihrer Wohnung. Die Zuordnung der Datensätze erfolgt erst in der KALO-Datenbank. Für den Umgang mit den Daten gelten strengste Datenschutzstandards gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

Kein Gesundheitsrisiko durch Funk-Technologie 

Der Funk-Rauchwarnmelder von KALO ist hinsichtlich seiner elektromagnetischen Verträglichkeit vollkommen unkritisch. Die Sendeleistung des Funksystems liegt bei 12,5 Milliwatt und ist damit wesentlich geringer als die Sendeleistung von WLAN-Routern oder modernen Smartphones. Während Router und Smartphones rund um die Uhr aktiv sind, sendet der Funk-Rauchwarnmelder von KALO nur alle 2 Minuten von 06:00 bis 18:00 Uhr (MEZ) mit geringerer Leistung ein kurzes Signal aus. Damit ist das Gerät selbst für Menschen mit Herzschrittmacher absolut unbedenklich. Der Rauchwarnmelder verfügt über eine EU-Konformitätserklärung und darf damit uneingeschränkt in der EU eingesetzt werden. 

Unsere Bewohner-FAQ zum Thema: Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder werden in privaten oder privatähnlichen Wohnungen eingesetzt, Rauchmelder dagegen in öffentlichen Gebäuden. Letztere sind Teil einer zentralen Brandschutzanlage: Im Brandfall wird der Alarm nicht nur im betreffenden Raum, sondern sogleich im ganzen Gebäude ausgelöst und an die Feuerwehr weitergeleitet. 

Grundsätzlich kann man zwischen einer Teil- bzw. Mindestausstattung und einer Vollausstattung unterscheiden. Bei einer Vollausstattung werden alle Aufenthaltsräume einer Wohnung, ausgenommen Bad und Küche, ausgestattet. Diese ist in Berlin und Brandenburg Pflicht.  

Alle übrigen Bundesländer setzen auf eine Teilausstattung als Mindestvorgabe. Eine Übersicht der unterschiedlichen Vorgaben haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt: 

Berlin und Brandenburg (Vollausstattung): 

  • Schlafzimmer

  • Kinderzimmer

  • Flure, die als Fluchtwege gelten

  • Wohnzimmer 

Baden-Württemberg (Teilausstattung) 

  •  Schlafzimmer

  • Kinderzimmer

  • Flure, die als Fluchtwege gelten

  • In allen weiteren Räumen, in denen Menschen bestimmungsgemäß schlafen: z.B. Gästezimmer  

Alle anderen Bundesländer (Teilausstattung): 

  • Schlafzimmer 

  • Kinderzimmer 

  • Flure, die als Fluchtwege gelten 

Mehr Informationen über die geltenden Vorschriften bei Rauchwarnmeldern.

Die Rauchwarnmelder wurden von uns sorgfältig entsprechend der verbindlichen Anwendungsnorm DIN 14676 montiert. Sie dürfen deshalb auch nicht von ihrem ursprünglichen Montageort entfernt oder an einer anderen Stelle angebracht werden. Ein Überstreichen, Tapezieren oder Verdecken des Rauchwarnmelders führt zu Störungen oder gar zum Geräteausfall. Schützen Sie den Rauchwarnmelder bei Renovierungsarbeiten daher bitte so, dass weder Staub in den Melder eindringen noch Farbe ihn verschmutzen kann. Nach Fertigstellung der Arbeiten muss der Rauchwarnmelder wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden, um seine Aufgabe zuverlässig erfüllen zu können. Bitte überprüfen Sie anschließend die Funktionsfähigkeit des Geräts durch Drücken des Testknopfs. 

Vergewissern Sie sich zunächst unbedingt, dass es tatsächlich nicht brennt und das Gerät fälschlicherweise einen Fehlalarm ausgelöst hat. Dies kann z.B. bei starken Koch- oder Wasserdämpfen, starkem Rauchen oder bei Renovierungsarbeiten in seltenen Fällen vorkommen. Durch einen leichten Druck gegen die Funktionstaste können Sie die Empfindlichkeit des Rauchwarnmelders reduzieren, sodass der Alarm in der Regel unterbrochen wird. Nach zehn Minuten schaltet das Gerät automatisch in den normalen Betriebszustand. Nutzen Sie diese Zeit, um kräftig zu lüften und den Grund der Auslösung zu beseitigen. Sobald die mögliche Ursache durch Lüften beseitigt ist, geht der Rauchwarnmelder zurück in den Normalbetrieb. 

In Ihrer Wohnung werden in jedem Raum sowie in den Fluren ferninspizierbare Rauchwarnmelder installiert. Ausgenommen sind Küche und Badezimmer. Somit sind Sie bestmöglich geschützt und können die Nutzung der Räume beliebig ändern. Eine Nach- oder Ummontage ist nicht notwendig. 

In 9 von 16 Bundesländern ist die Übertragung der Inspektionspflicht auf den Bewohner möglich. In den restlichen 7 obliegt es dem Eigentümer bzw. Verwalter, die Rauchwarnmelder jährlich zu inspizieren.  

Jedoch ist es so, dass der Eigentümer bzw. Vermieter oder Verwalter auch dann nicht ganz aus der Haftung genommen werden kann. Er muss nämlich sicherstellen, dass Sie die Inspektion wirklich jährlich durchführen und zwar in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Dies schafft in der Regel einen zusätzlichen Aufwand, der sich nicht auszahlt, zumal eine genaue Überprüfung nur in selten Fällen möglich ist. Der Eigentümer bzw. Vermieter oder Verwalter bleibt in einer sogenannten Sekundärhaftung.  

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