Der Klimaschutz ist eines der wichtigsten gesellschaftlichen Anliegen unserer Zeit. 2018 hat sich die EU das Ziel gesetzt, den europaweiten Energieverbrauch bis 2030 um 32,5% zu senken. Um das zu erreichen, rückt der Energieverbrauch von Gebäuden – und damit die Verbrauchserfassung von Wärme und Wasser – in den Fokus.

Ohne Ihre Mitwirkung können diese Energieverbräuche im Gebäude nicht ausreichend beeinflusst werden. Um Ihnen einen regelmäßigeren Einblick über Ihren Verbrauch von Heizungswärme und Warmwasser zu ermöglichen, erhalten Sie ab sofort die unterjährige Verbrauchsinformation. Das ermöglicht Ihnen, Ihr Verbrauchsverhalten besser zu verstehen und einen Beitrag zur Senkung des Ressourcenverbrauchs zu leisten.

Die unterjährige
Verbrauchsinformation (UVI)

Symbolgrafik Klimabewusstes Handeln petrol

Über die
UVI

Die unterjährige Verbrauchsinformation
ermöglicht es Ihnen,
Ihren Energieverbrauch zu
verfolgen, Einsparpotenziale zu
identifizieren und Ihr Verbrauchsverhalten
entsprechend
anzupassen. Das schont Ihren
Geldbeutel und Sie schützen
nachhaltig das Klima.

Symbolgrafik Gesetzliche Vorgaben petrol

Gesetzliche Vorgaben zur UVI

Laut Heizkostenverordnung
müssen seit dem 01.01.2022
Bewohnern in fernablesbaren
Liegenschaften monatlich
aktuelle Verbrauchsdaten
mitgeteilt werden.

Symbolgrafik Funknetzwerk petrol

Wann erhalte ich
die UVI?

Voraussetzung für den Erhalt
der UVI ist, dass in Ihrem
Gebäude fernablesbare Messtechnik
(z. B. Funk-Heizkostenverteiler)
im Einsatz ist.

Diese Informationen 
beinhalten die UVI

  • Aktuelle Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser

  • Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen

  • Verbrauchswerte der vorherigen Monate

  • Alltagstaugliche Tipps zum Einsparen von Energie und Wasser

Weitere nützliche Informationen rund um die UVI erhalten Sie auch in unserer Online-Hilfe für Bewohner
 

Zur Online-Hilfe

Einfach die App im passenden Store herunterladen und mit den vom Vermieter oder Verwalter zugeschickten Zugangsdaten einloggen.

Zugangsdaten für die App
und das Bewohnerportal

Ihre Zugangsdaten können Sie sowohl für die App „KALO Home“ nutzen als auch für das Bewohnerportal. Sie erhalten diese per E-Mail oder postalisch von
Ihrem Vermieter/Verwalter. Wenden Sie sich bitte an diesen, sollten Sie noch keinen Registrierungscode oder Registrierungslink erhalten haben.

Falls Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, klicken Sie bitte unter www.kalo.de/bewohnerportal auf „Anmelden“ und im Anschluss auf „Passwort vergessen“. Wir senden Ihnen einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts zu.

FAQ 
Häufig gestellte Fragen

Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung und/oder Warmwasser installiert ist. Für Sie als Bewohner bedeutet es, dass Sie künftig monatlich erfahren, wie viel Sie im Vormonat an Heizung und/oder Warmwasser verbraucht haben.

Ihre Verbräuche vom Januar erfahren Sie also im Februar. Ihre Verbräuche vom Februar werden Ihnen mit der UVI im März mitgeteilt usw.

Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation können Sie Einsparpotentiale entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anpassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima. Die Jahresabrechnung Ihrer Heizkosten bleibt weiterhin bestehen.

Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung und/oder Warmwasser installiert ist. Für Sie als Bewohner bedeutet es, dass Sie künftig monatlich erfahren, wie viel Sie im Vormonat an Heizung und/oder Warmwasser verbraucht haben.

Der Grund für die Einführung der UVI ist die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die 2018 aktualisiert bzw. erweitert wurde. Sie allein löst noch keine Verpflichtung aus, sondern erst die Überführung in nationales Recht. Bei uns in Deutschland also in der Heizkostenverordnung.

Die EU hat das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen und den Energiebedarf in allen Mitgliedsstaaten deutlich zu senken.

Die zeitgemäße Modernisierung und Dämmung von Gebäuden ist der eine Teil, der zu den Energieeinsparungen beitragen soll. Den anderen Teil muss jeder Einzelne von uns übernehmen. Denn nur, wenn jeder sein Verbrauchsverhalten optimiert, können wir alle gemeinsam unser Klima schützen.

Verschiedene Studien haben gezeigt, dass transparente Verbrauchsinformationen Menschen dabei unterstützen, sparsamer mit Energie umzugehen. Bewohner konnten durch regelmäßige Verbrauchsinformation bereits im ersten Jahr Energie- und Kosteneinsparungen erzielen.

Genau aus diesem Grund erhalten Sie monatlich die UVI. Über unsere modernen Messgeräte werden regelmäßig Ihre Verbrauchswerte erfasst und in Form der UVI an Sie übermittelt.

Mit der UVI können Sie Einsparpotentiale entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anpassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima.

Die UVI, also die unterjährige Verbrauchsinformation, ist eine Übersicht oder, wie der Name schon sagt, lediglich eine Information über Ihren Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser.

Die UVI enthält jeweils Ihren aktuellen Verbrauch des Vormonats und weitere Daten, die Sie dabei unterstützen sollen, Einsparpotentiale zu entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anzupassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima.

Die dargestellten Verbräuche beruhen auf den Messwerten der fernablesbaren Geräte in der Wohnung bzw. Nutzeinheit. Den monatlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermitteln wir über ein Näherungsverfahren. Die Verbräuche in Ihrer Jahresendabrechnung können von denen in der UVI unter anderem auf Grund anderer Berechnungsverfahren oder von Korrekturwerten abweichen. Die Verbräuche in der UVI können in selten Fällen auch eine Schätzung von Werten enthalten (markiert mit *), wenn aus technischen Gründen Verbrauchswerte nicht oder nicht rechtzeitig empfangen oder übertragen wurden. Fehlende Verbräuche haben wir mit “-“ markiert. Wenn keine Daten vorliegen, kann das daran liegen, dass die Anlage zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb war, die Wohnung noch nicht bzw. von jemand anderem bewohnt war oder aber, dass die Wohnung bzw. das Gebäude in der Bauphase war.

Die jährliche Heizkostenabrechnung bleibt unberührt von der unterjährigen Verbrauchsinformation. Sie listet auf, welche Kosten für das Heizen sowie die Wassererwärmung in einem Mehrparteienhaus im Laufe einer Abrechnungsperiode angefallen sind und wie sich diese Kosten auf die einzelnen Mietparteien verteilen. Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung.

Die Heizkosten müssen mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig verteilt werden. Damit unterscheidet sich die Heizungsabrechnung wesentlich von anderen Nebenkosten, wie der Umlage der Grundsteuer, Gebäudereinigung oder dem Hausmeisterservice, die auch pauschalisiert abgerechnet werden dürfen. Die Berechnung ist deutlich komplexer als bei den übrigen Nebenkosten.

Der Klimawandel ist die gesamtgesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Eine Begrenzung der Erderwärmung lässt sich nur erreichen, wenn alle Teile der Gesellschaft zum Schutz des Klimas beitragen – Politik, Unternehmen sowie jede und jeder Einzelne. 

In Deutschland ist der Gebäudesektor allein für rund ein Drittel des (End-)Energieverbrauchs verantwortlich und bietet entsprechendes Einsparpotenzial: Klimaschutz beginnt also schon im eigenen Zuhause. Und genau hier setzt KALO an. 

Mit unseren Produkten und Dienstleistungen machen wir den individuellen Energie- und Wasserverbrauch im eigenen Haushalt sichtbar und geben Bewohnerinnen und Bewohnern somit die Möglichkeit, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren und einen Beitrag zu Ressourcenschonung sowie Klimaschutz zu leisten. Und das zeigt Wirkung: Allein mit der verbrauchsbezogenen Erfassung und Abrechnung von Heizenergie im Gebäude wird eine Energieeinsparung von durchschnittlich 20 Prozent erreicht. 

Mittels monatlicher Bereitstellung von Verbrauchsinformationen auf Basis von Funkerfassung wollen wir Verbräuche künftig noch präsenter sowie transparenter machen und den Menschen ermöglichen, ihren Verbrauch zuhause noch klimabewusster zu gestalten.

Nein.

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur Ihrer Information und soll Ihre Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen.

Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO2-Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden.

Der schöne Nebeneffekt für Sie: Sie sparen auch Geld!

  • Sie sparen Kosten, die sonst für den monatlichen Postversand anfallen, und Ihnen als Bewohner in Rechnung gestellt würden

  • Sie helfen dabei, Papier-Abfall und CO2-Ausstoß, der beim Postversand entsteht, zu reduzieren

  • Ihr Verbrauch steht sicher und pünktlich jeden Monat zur Verfügung

  • Verloren gegangene Briefe oder verspäteter Versand sind ausgeschlossen

  • Sie erhalten praktische Energiespartipps, um den Verbrauch zu senken und so bares Geld zu sparen

  • Sie haben den Verlauf Ihres Verbrauchs immer auf einen Blick

 

Für den digitalen Abruf der UVI registrieren

Sie erhalten die Registrierungsinformationen per E-Mail oder postalisch. Das hängt davon ab, ob Ihrem Vermieter oder Verwalter Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist.

  • Registrierungsschreiben per Post: In dem Schreiben finden Sie einen Link und einen Code. Beides benötigen Sie, um sich zu registrieren.

  • Registrierungs-E-Mail: In der E-Mail finden Sie einen Link, mit dem Sie sich registrieren können.

Mit modernster Funkmesstechnik ermöglichen wir die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von aktuellen Messdaten, ohne dass die Liegenschaft oder Ihre Räumlichkeiten betreten werden müssen. Da Vor-Ort-Termine entfallen, werden Sie ebenso wie Ihr Vermieter oder Verwalter entlastet. Gleichzeitig wird eine regelmäßige Verbrauchserfassung und -information möglich.

Durch diesen automatisierten Prozess ist es möglich, Ihnen die Verbrauchswerte monatlich im KALO-Bewohnerportal und in der App „KALO Home“ zur Verfügung zu stellen bzw. Ihnen diese postalisch zukommen zu lassen.

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) kommt also nur deshalb so schnell und monatlich zu Ihnen, weil es diese Funk-Messgeräte in Ihrem Gebäude gibt.

Die Funktechnologie von KALO ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Wohnungswirtschaft. Die Messinfrastruktur, zum Beispiel bestehend aus Funk-Heizkostenverteilern, Funk-Wasser- oder Funk-Wärmezählern kann bereits heute mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) verbunden werden. Das SMGW bildet die zentrale Kommunikationseinheit von Gebäuden, um alle fernablesbaren Geräte miteinander zu vernetzen und gebündelt deren Daten zu erfassen. So können neben den Verbrauchsdaten aus dem Submetering (Heizung und Warmwasser) auch die aus den Sparten Strom und künftig auch Gas (Smart Metering) gebündelt und hochsicher übertragen werden.

Der Schutz der personenbezogenen Daten unterliegt unserer höchsten Priorität.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten bei KALORIMETA.

Unser Unternehmen ist sich der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die ihm anvertraut werden, bewusst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie unserer Datenschutzerklärung, in der wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website informieren.

Hier finden Sie auch unsere Nutzungsbedingungen für die Verwendung des KALO-Bewohnerportals und der App „KALO Home”.

Zurzeit finden Sie alle Informationen über die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) nur auf Deutsch.

Das hängt davon ab, ob in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung bereits fernauslesbare Messgeräte eingesetzt werden. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet in diesem Fall Gebäudeeigentümer zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) an die Bewohner.

Sie haben noch mehr Fragen?

Weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie in unserer Online-Hilfe für Bewohner.

Bewohnerhilfe zur UVI