Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Mietwohnungen gemäß Heizkostenverordnung (kurz HeizkostenV oder umgangssprachlich auch HKVO) mit fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet sein. Was zunächst nach einer Hürde klingt, ist gleichzeitig eine Chance für die Wohnungswirtschaft: Denn die Digitalisierung verschlankt Prozesse und modernisiert den Gebäudebestand. Mit dem KALO Funksystem erfüllen Sie die Anforderungen und heben Potenziale.
Heizkostenverordnung einfach erklärt
Alles, was Sie zu Fristen, Pflichten und moderner Verbrauchserfassung wissen müssen.
Ihre Vorteile mit Funk-Messtechnik auf einen Blick
Jetzt handeln – Engpässe vermeiden
Die gesetzliche Frist zur Umrüstung endet am 31.12.2026. Um Engpässe bei der Terminvergabe zu vermieden, empfehlen wir eine frühzeitige Anfrage.
Funk-Messtechnik als Voraussetzung für UVI
Mit der Pflicht zur Fernablesbarkeit verfolgt der Gesetzgeber mehrere Ziele: Die Verbrauchserfassung wird effizienter und bildet zugleich die Grundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), zu der Eigentümer:innen und Vermieter:innen von Mehrfamilienhäusern seit 2022 verpflichtet sind. Bewohner:innen erhalten dadurch monatlich Einblicke in ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch. Das schafft Transparenz, fördert ein bewussteres Verhalten und kann Energieverbrauch sowie CO₂-Emissionen senken.
Unterjährige Verbrauchsinformation(UVI) im Überblick
Erfahren Sie, wie die UVI funktioniert, welche Anforderungen gelten und wie Sie diese mit KALO einfach und sicher erfüllen.
So funktioniert die funkbasierte Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser
Erhalten Sie einen detaillierten Einblick in den Aufbau unseres Funksystems, die automatische Datenübertragung und die Maßnahmen zum Schutz Ihrer Verbrauchsdaten. So wird transparent, wie unsere Lösung im Gebäude zuverlässig und sicher funktioniert.
Aufbau des Funksystems
Unser Funksystem besteht aus mehreren Komponenten, die nahtlos zusammenarbeiten: Funk-Heizkostenverteiler sowie Funk-Wasser- und Wärmemengenzähler erfassen die Verbrauchswerte direkt am Heizkörper bzw. für die einzelnen Wohnungen.
Je nach Größe und Bausubstanz des Gebäudes werden an zentralen Stellen – häufig im Treppenhaus – Netzwerkknoten und Gateways installiert. Diese Geräte ermöglichen die Funkübertragung der erfassten Verbrauchswerte an KALO.
Alle Geräte zusammen bilden ein geschlossenes Funknetzwerk innerhalb der Liegenschaft.
Funktionsweise der Datenübertragung
Die Verbrauchsdaten werden automatisch und regelmäßig per Funk übertragen – eine Vor-Ort-Ablesung ist nicht mehr erforderlich. Das Gateway bündelt die Daten und übermittelt sie sicher an KALO. Erst dort erfolgt die Zuordnung der Werte zu den einzelnen
Wohnungen und die weitere Verarbeitung für die Erstellung der Heizkostenabrechnung.
Datensicherheit auf einen Blick
Datenschutz und Datensicherheit sind fester Bestandteil unseres Systems:
Die Übertragung erfolgt über das Mobilfunknetz und ist hochverschlüsselt (AES-256-Standard).
Es werden ausschließlich technische Messwerte ohne Personenbezug aus der Liegenschaft übertragen.
Die Zuordnung zu Wohnungen erfolgt erst im geschützten KALO-System.
Mehrstufige Zugriffskonzepte schützen die Daten zusätzlich vor unbefugtem Zugriff.
So stellen wir sicher, dass Verbrauchsdaten jederzeit geschützt sind und unter keinen Umständen von Dritten auf einzelne Personen zurückgeführt werden können.
Das Funk-System von KALO zur präzisen und schnellen Verbrauchserfassung
Wir bieten zwei Optionen für die Fernablesung im Gebäude:
Option 1 basiert auf einem AMR-Funksystem zur Erfassung von Heiz- und Wasserverbräuchen. Die Messgeräte senden ihre Daten über Netzwerkknoten an ein Gateway, das die Informationen gebündelt und verschlüsselt an KALO übermittelt.
Option 2 erweitert dieses System um ein Smart-Meter-Gateway (SMGW), das zusätzlich Strom- und Gasverbräuche integriert. Es bündelt alle Energiedaten in einer zentralen Infrastruktur, vermeidet Doppelstrukturen und ermöglicht die Anbindung weiterer Anwendungen im Gebäude.

Machen Sie Ihre Immobilie bereit für die Zukunft mit KALO
Bei KALO erhalten Sie von den Funk-Messgeräten über Gateways bis zum begleitenden Service alles aus einer Hand – und natürlich mit persönlicher Beratung:
Moderne Funk-Mess- und Erfassungsgeräte:
- Funk-Heizkostenverteiler
- Funk-Wasserzähler
- Funk-Wärmezähler
- Smart-Meter-Gateway
- Ferninspizierbare Rauchwarnmelder
Abrechnungsservices:
FAQ
Häufig gestellte Fragen.
Der Einsatz der 868-MHz-Funkkomponenten im Sinne der technischen Störunempfindlichkeit ist als unbedenklich einzustufen.
Die eingesetzten Geräte entsprechen der einschlägigen Richtlinie 2014/53/EU Radio Equipment Directive (RED), umgesetzt in Deutschland durch das Funkanlagengesetz (FuAG) vom 27.07.2017, und wurden anhand der harmonisierten EN-Normen geprüft.
Die Sendeleistung der eingesetzten Funkmessgeräte liegt deutlich unter 10 Milliwatt. Aktuelle Mobiltelefone (UMTS) besitzen eine Leistung von durchschnittlich 250 Milliwatt. Damit ist die durchschnittliche Abstrahlleistung von Mobiltelefonen bis zu 200-mal höher als bei dem von KALO eingesetzten Funksystem. Die optimierte Sendeleistung und die minimale Sendedauer der Messgeräte bewirken, dass sämtliche Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung weit unterschritten werden.
Der Einsatz der 868-MHz-Funkkomponenten im Sinne der technischen Störunempfindlichkeit ist als unbedenklich einzustufen.
Die eingesetzten Geräte entsprechen der einschlägigen Richtlinie 2014/53/EU Radio Equipment Directive (RED), umgesetzt in Deutschland durch das Funkanlagengesetz (FuAG) vom 27.07.2017, und wurden anhand der harmonisierten EN-Normen geprüft.
Die Sendeleistung der eingesetzten Funkmessgeräte liegt deutlich unter 10 Milliwatt. Aktuelle Mobiltelefone (UMTS) besitzen eine Leistung von durchschnittlich 250 Milliwatt. Damit ist die durchschnittliche Abstrahlleistung von Mobiltelefonen bis zu 200-mal höher als bei dem von KALO eingesetzten Funksystem. Die optimierte Sendeleistung und die minimale Sendedauer der Messgeräte bewirken, dass sämtliche Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung weit unterschritten werden.
Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik bei Neuinstallation oder Gerätetausch. Bestehende Messtechnik muss spätestens bis zum 31.12.2026 umgerüstet sein.
Mehr erfahren.
Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik bei Neuinstallation oder Gerätetausch. Bestehende Messtechnik muss spätestens bis zum 31.12.2026 umgerüstet sein.
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Damit verfolgt die EU und damit auch ihre Mitgliedsstaaten klimapolitische Ziele.
In der sogenannten Energie-Effizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive = EED) wurde festgelegt, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu nutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern. Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. Eine Maßnahme dieser Zielsetzung ist die Einführung von Funk-Mess- und Erfassungstechnologie, da diese eine regelmäßigere Verbrauchserfassung und -visualisierung ermöglicht.
Die EED wurde am 01.12.2021 im Rahmen der Novellierung der Heizkostenverordnung in deutsches Recht umgesetzt.
Damit verfolgt die EU und damit auch ihre Mitgliedsstaaten klimapolitische Ziele.
In der sogenannten Energie-Effizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive = EED) wurde festgelegt, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu nutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern. Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. Eine Maßnahme dieser Zielsetzung ist die Einführung von Funk-Mess- und Erfassungstechnologie, da diese eine regelmäßigere Verbrauchserfassung und -visualisierung ermöglicht.
Die EED wurde am 01.12.2021 im Rahmen der Novellierung der Heizkostenverordnung in deutsches Recht umgesetzt.
Bei der Fernauslesung werden in der Regel folgende Daten des Messgeräts an den Messdienst übertragen:
- Aktueller Verbrauchswert
- Vorjahresverbrauchswerte
- Stichtagsdatum
- Monats- bzw. Statistikwerte
- Seriennummer
- Fabrikationsnummer
- Fehlermeldungen
Bei der Fernauslesung werden in der Regel folgende Daten des Messgeräts an den Messdienst übertragen:
- Aktueller Verbrauchswert
- Vorjahresverbrauchswerte
- Stichtagsdatum
- Monats- bzw. Statistikwerte
- Seriennummer
- Fabrikationsnummer
- Fehlermeldungen