Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.
Der Bundesrat hat am 05.11.2021 die neue Heizkostenverordnung (HKVO) beschlossen, um die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umzusetzen. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Die neue HKVO verpflichtet Gebäudeeigentümer zum…
Hydraulischer Abgleich und CO 2 -Reduktion – mit smarten Thermostaten Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland und damit auch die Wohnungswirtschaft klimaneutral sein. Der Gebäudesektor ist bei uns mit rund 40 Prozent der größte CO 2 -Emittent. Mit immer höheren…
Wird eine verbrauchsabhängige Ermittlung der Kosten nicht durchgeführt oder ist diese nicht möglich, ist der Bewohner berechtigt, den Abrechnungsbetrag um bis zu 15 % zu kürzen. Es ist daher auch im direkten Interesse des Eigentümers, dass die Abrechnung…
Sowohl in Kalo-Form als auch in den Formblättern können Sie den Entlastungsbetrag unter den Brennstoffkosten angeben. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die gesamten Brennstoffkosten, ohne Abzug des Entlastungsbetrages angeben. Anschließend können Sie dann…
Energiepreisbremse verlängert – aber Gassteuer zurück auf 19 Prozent Die „Energiepreisbremse“ zur Entlastung von Privathaushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen sollte eigentlich Ende 2023 auslaufen. Vor Kurzem hat die Bundesregierung jedoch…
Ja, wir bieten fernablesbare Mess- bzw. Erfassungsgeräte nach neuestem Stand der Technik und „made in Germany“. Auf den Produktseiten finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Geräten: Funk-Heizkostenverteiler Funk-Wärmezähler Funk-Warmwasserzähler
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…