Da die IDA eine gesetzliche Vorgabe ist, ist dies nicht möglich. Ihr Vermieter bzw. dessen Verwalter ist verpflichtet, die IDA zusammen mit Ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung zu erstellen und an Sie zu versenden.
Submetering ist die Erfassung der Verbräuche von Wärme, Warm- und Kaltwasser auf Wohnungsebene. Das Submetering ist die Grundlage für die individuelle Heiz- und Wasserkostenabrechnung gegenüber den Bewohnern eines Mehrparteienhauses.
Submetering ist die Erfassung der Verbräuche von Wärme, Warm- und Kaltwasser auf Wohnungsebene. Das Submetering ist die Grundlage für die individuelle Heiz- und Wasserkostenabrechnung gegenüber den Bewohnern eines Mehrparteienhauses.
Energetische Sanierung um jeden Preis, koste es, was es wolle? Auf den Berliner Energietagen erteilte Dr. Ingrid Vogler diesem Anspruch eine Absage. Die Leiterin Energie und Technik beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW)…
Die (Landes-)Bauordnungen in den meisten Bundesländern sehen den Einbau von Kaltwasserzählern vor. In diesen Fällen hat auch eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung des Kaltwasserverbrauchs zu erfolgen. Die Abrechnung von Kaltwasser ist nicht…
Bei der Jahresendabrechnung können einerseits Korrekturwerte oder andere Berechnungsverfahren angewendet werden und andererseits müssen weitere Daten berücksichtigt werden, um alle im Zusammenhang mit der Energienutzung verursachten Kosten…
Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik bei Neuinstallation oder Gerätetausch. Bestehende Messtechnik muss spätestens bis zum 31.12.2026 umgerüstet sein. Mehr erfahren .
Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik bei Neuinstallation oder Gerätetausch. Bestehende Messtechnik muss spätestens bis zum 31.12.2026 umgerüstet sein. Mehr erfahren .
Das wird künftig möglich sein, da alle neuen funkablesbaren Messgeräte auf einen technischen Standard ausgerichtet sein werden. Dies ist eine der Vorgaben aus der novellierten Heizkostenverordnung. Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihren individuellen Fall zu…