Pflicht zur fernablesbaren Messtechnik Der Countdown läuft: Bis Ende 2026 müssen alle Liegenschaften mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein. Für viele Hausverwaltungen und private Vermieter:innen besteht akuter Handlungsbedarf. Wer jetzt…
§ 1 der Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, dass die Kosten für Wärme und Warmwasser verbrauchsabhängig auf die Bewohner („Nutzer“) verteilt werden müssen. Auch wenn die Parteien des Mietvertrages andere Regelungen getroffen haben sollten, geht die…
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung…
Laut EnSimiMaV, Paragraph 3, galten bisher folgende Fristen: Bis zum 30. September 2023 musste ein hydraulischer Abgleich bei Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten erfolgen. Bei Wohngebäuden mit mindestens sechs…
HeizkostenV - Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (gesetze-im-internet.de)
Werden Liegenschaften erstmals nach dem 01.01.2023 an Fern- bzw. Nahwärmenetz angeschlossen, so sind sie von der Kostenverteilung ausgenommen.
Die Prognose wird rechnerisch ermittelt. Basis für die Berechnung ist die Heizkostenabrechnung der vorangegangenen Abrechnungsperiode und die Kostenprognosen der Gas- bzw. Fernwärmeversorger.
Bei allen Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, ausgenommen Gasetagenheizungen, sollte ein hydraulischer Abgleich möglich sein. Ausgeschlossen sind damit rein elektrische Heizungen.
Bei allen Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, ausgenommen Gasetagenheizungen, sollte ein hydraulischer Abgleich möglich sein. Ausgeschlossen sind damit rein elektrische Heizungen.
Nein, es handelt sich tatsächlich nur um eine Information, die auf voraussichtliche Wärmekosten und Einsparungen hinweisen soll, um durch das erhöhte Bewusstsein Bewohner zum Energiesparen zu motivieren.