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Fernablesbare Messtechnik ist bald Pflicht

Der Countdown läuft: Bis Ende 2026 müssen alle Liegenschaften mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein. Für viele Hausverwaltungen und private Vermieter:innen besteht akuter Handlungsbedarf. Wer jetzt umstellt, erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern optimiert zugleich Abrechnung und Prozesse.

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Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Immobilien mit mindestens zwei Wohneinheiten, die über eine zentrale Heiz- und Warmwasseranlage verfügen, mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein. Dazu zählen Heizkostenverteiler sowie Warmwasser- und Wärmemengenzähler. Diese Vorgabe findet sich in der Heizkostenverordnung, die seit dem 1.12.2021 in Kraft ist. 

In zahlreichen Beständen sind noch nicht alle Liegenschaften vollständig umgerüstet, für die Hausverwaltungen besteht daher vielerorts akuter Handlungsbedarf. Eine rechtzeitige Planung hilft, Engpässe bei den Montagekapazitäten zu vermeiden und die Umstellung strukturiert umzusetzen.

Fernablesbare Messtechnik ist auch die Grundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Diese informiert Bewohner:innen monatlich über ihren Energieverbrauch. Die Pflicht zur Bereitstellung der UVI gilt bereits seit Dezember 2021 für Gebäude mit entsprechender Messtechnik und greift spätestens ab dem 1. Januar 2027 flächendeckend. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Bewohner:innen beim energiesparenden Verhalten zu unterstützen.

Achtung: Erfüllen Vermieter:innen die gesetzlichen Vorgaben nicht, können Bewohner:innen ihre Heizkostenabrechnung um drei Prozent kürzen. 

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Alle Informationen zur Fernablesbaren Messtechnik von KALO

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Grundlage für die digitale Zukunft

Die Umstellung auf Funk-Messtechnik ist aber mehr als eine regulatorische Pflicht. Sie schafft die Grundlage für effizientere Prozesse in der Verwaltung und eine zukunftssichere digitale Infrastruktur im Gebäude. Verbrauchsdaten werden automatisch erfasst und stehen direkt digital zur Verfügung. Ablesetermine vor Ort entfallen, ebenso wie viele manuelle Zwischenschritte in der Abrechnung. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und sorgt für einen stabileren Abrechnungsprozess.

Es lohnt sich daher, den eigenen Bestand frühzeitig zu prüfen und notwendige Maßnahmen einzuplanen. Die Nachfrage nach Umrüstungen steigt bereits spürbar, wodurch verfügbare Kapazitäten zunehmend ausgelastet sind.

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Jetzt handeln – Engpässe vermeiden

Die gesetzliche Frist zur Umrüstung endet am 31.12.2026. Um Engpässe bei der Terminvergabe zu vermieden, empfehlen wir eine frühzeitige Anfrage.

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