Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die neuen Vorgaben für Energieausweise gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2027. Bis einschließlich 31. Dezember 2026 können…
Der Energieausweis soll Miet- bzw. Kaufinteressenten einen Vergleich von Gebäuden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz ermöglichen. Insofern dient dieser lediglich der Information. Der zukünftige Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten lassen sich…
Nein, die Kosten für den Energieausweis muss der Eigentümer tragen. Eine Umlage auf Käufer oder Bewohner bzw. Nutzer ist nicht möglich.
Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird in farbigen Stufen mit der Klassifizierung von A+ bis H dargestellt. Dieser farbige Bandtacho ist vergleichbar mit den Energieeffizienz-Angaben von technischen Geräten, z.B. bei Kühlschränken.
Für alle Gewerbegebäude ab 250 m² Nutzfläche und mit starkem Publikumsverkehr besteht die Pflicht, einen Aushang mit den wichtigsten Fakten zur Gebäude-Energieeffizienz zu machen. Beispiele für solche Gebäude sind Supermärkte, Verwaltungsgebäude und…
Nur Personen mit einer bestimmten Qualifizierung dürfen gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) Energieausweise ausstellen, z.B. Architekten, Innenarchitekten, Hochbau- bzw. Bauingenieurwesen. Das GEG führt im Detail alle berechtigten Personengruppen auf.…
Gewerbliche Objekte weisen in der Regel einen erheblichen Stromverbrauch auf, der beispielsweise auf die Klimatisierung oder Warmwasseraufbereitung zurückzuführen ist. Damit Interessenten die Energieeffizienz des Gebäudes also beurteilen können, muss auch…