Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.
Wie reduziert man CO 2 im Mehrparteienhaus? Mit unseren smarten Thermostaten. Mehr erfahren Moderne Heiztechnik – für gesteigerte Wirtschaftlichkeit im Betrieb und zufriedene Bewohner Unsere smarten Thermostate machen den Heizbetrieb in Ihren…
Heizungsprüfung: Effizienz bleibt wichtig Viele Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern laufen nicht optimal – oft unbemerkt. Zu hohe Vorlauftemperaturen, falsch eingestellte Heizkurven oder ineffiziente Pumpen führen dazu, dass unnötig Energie verbraucht…
Immobilienwert steigern – mit smarter Heiztechnik Smarte Thermostate sind weit mehr als ein Komfort-Upgrade. Sie verbessern messbar die Energieeffizienz und CO₂-Bilanz von Wohngebäuden im Bestand – und genau diese Faktoren gewinnen bei der…
Sofern in Ihren Liegenschaften bereits fernablesbare Messtechnik installiert ist, besteht leider keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01.01.2022 verpflichtet sind, den Bewohnern bzw. Nutzern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu…
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Neue Bankverbindung von KALO – für Sie ändert sich vorerst nichts Wir möchten Sie kurz informieren: KALO hat seit einigen Wochen eine neue Bankverbindung. Diese wird auch bereits auf unseren Rechnungen angegeben: Commerzbank AG, Hamburg IBAN: DE28 2008…