Nein. Der Bewohner hat die Montage der Rauchwarnmelder zu dulden. Die Einbaupflicht ist eine gesetzliche Vorschrift. Kommen Sie dieser als Eigentümer nicht nach, können drastische Strafen und Haftungsansprüche drohen.
Es kommt auf die genauen Kostenarten an: Gerätemiete: Nein Der Bundesgerichtshof hat am 11.05.2022 entschieden, dass die Gerätemieten für Rauchwarnmelder den Bewohnern bzw. Nutzern nicht als sonstige Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 17…
Ja. Sie müssen Rauchwarnmelder sowohl in dem von Ihnen selbst bewohnten Eigentum anbringen als auch in dem von Ihnen vermieteten Eigentum. Wie viele Rauchwarnmelder nötig sind bzw. in welchen Räumen Sie diese anbringen müssen, hängt vom Bundesland ab, in…
Gemäß der maßgeblichen DIN-Norm 14676 müssen Rauchwarnmelder alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Es besteht eine Kulanz von 6 Monaten ab Fristablauf, d.h. sie müssen spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Fristablauf ausgetauscht werden. Zusätzlich ist…
Wenn Sie als Eigentümer gegen die Rauchwarnmelderpflicht verstoßen, können unterschiedliche Strafen drohen: vom Bußgeld über gekürzte Versicherungsleistungen bis hin zu Haftstrafen. Bußgeld: Der Verstoß gegen die Rauchwarnmelderpflicht ist eine…
Zum Abschnitt 4046 springen Ihre Zukunft ist digital: Jetzt auf fernablesbare Messtechnik umstellen Zum Abschnitt 4051 springen Frist läuft: Funktechnik installieren Bis 31. Dezember 2026 müssen Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler in…
Bei der Fernauslesung werden in der Regel folgende Daten des Messgeräts an den Messdienst übertragen: Aktueller Verbrauchswert Vorjahresverbrauchswerte Stichtagsdatum Monats- bzw. Statistikwerte Seriennummer Fabrikationsnummer Fehlermeldungen
Damit verfolgt die EU und damit auch ihre Mitgliedsstaaten klimapolitische Ziele. In der sogenannten Energie-Effizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive = EED) wurde festgelegt, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur…
Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik bei Neuinstallation oder Gerätetausch. Bestehende Messtechnik muss spätestens bis zum 31.12.2026 umgerüstet sein. Mehr erfahren .
Der Einsatz der 868-MHz-Funkkomponenten im Sinne der technischen Störunempfindlichkeit ist als unbedenklich einzustufen. Die eingesetzten Geräte entsprechen der einschlägigen Richtlinie 2014/53/EU Radio Equipment Directive (RED), umgesetzt in Deutschland…