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Referentenentwurf: GEG wird GModG und das ändert sich

Auch im künftigen Gebäudemodernisierungsgesetz bleiben Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich im Bestand voraussichtlich zentrale Pflichten. Wir halten Sie hier über die relevanten Änderungen und den Gesetzgebungsprozess auf dem Laufenden

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UPDATE vom 7. Mai 2026

Am 5.5. 2024 wurden neue Details zur geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes, das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißen soll, bekannt. Offene Fragen beim Mieterschutz wurden bereits Ende April geklärt. 

Der neue Referentenentwurf sieht folgende Änderungen vor: Das GModG setzt stärker auf Technologieoffenheit. Eigentümer:innen sollen beim Heizungstausch künftig wieder frei zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen können – auch Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Fossile Heizungen müssen jedoch ab 2029 schrittweise mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden („Bio-Treppe“).

Einigung im Mietrecht von Ende April

Umstritten war bei der geplanten Gesetzesnovelle vor allem die Kostenverteilung zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Union und SPD hatten sich bereits am 29.4.2026 darauf verständigt, zusätzliche Belastungen künftig fair aufzuteilen: Ab 2029 sollen die Mehrkosten aus den vorgeschriebenen Bio-Anteilen bei fossilen Heizungen in Bestandsgebäuden hälftig verteilt werden. Ab einem Bio-Anteil von mehr als 30 Prozent sollen die zusätzlichen Kosten vollständig bei Vermieter:innen liegen. Zudem sollen ab 2028 auch Erdgas-Netzentgelte und CO2-Kosten unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes pauschal je zur Hälfte aufgeteilt werden.

Hintergrund: Mieter:innen haben keinen Einfluss darauf, wie das Haus, in dem sie leben, beheizt wird. Die Entscheidung über die Heizungsanlage liegt grundsätzlich bei den Eigentümer:innen, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Weil Heizen mit Öl oder Gas für Bewohner:innen künftig teurer werden kann, sollen die zusätzlichen Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden.

Fazit für Vermieter:innen

Die geplante Reform verschiebt den Fokus weg von festen Technikvorgaben hin zu mehr Entscheidungsfreiheit – gleichzeitig aber auch zu mehr Kostenverantwortung. Künftig können Eigentümer:innen weiterhin zwischen verschiedenen Heizungsarten wählen. Fossile Heizsysteme bleiben grundsätzlich möglich, können durch steigende CO2-Kosten, Netzentgelte und Vorgaben zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe jedoch wirtschaftlich zunehmend unter Druck geraten.

Für die Praxis bedeutet das: Die Wahl der Heizungsanlage wird noch stärker zu einer langfristigen Investitions- und Kostenentscheidung. Gleichzeitig gilt: Noch befindet sich das Gesetzgebungsverfahren in der politischen Abstimmung. Bis zu einer finalen Verabschiedung können sich einzelne Regelungen weiterhin ändern.

Die nächsten Schritte im Gesetzgebungsprozess

Mit der Verbändeanhörung ist das formelle Gesetzgebungsverfahren am 5.5.2026 gestartet. Noch im Mai soll der Regierungsentwurf dann im Bundeskabinett beschlossen werden, damit die Beratung im Bundestag und Bundesrat im Juni erfolgen kann. Zum 1. Juli 2026 soll das GModG in Kraft treten.

 


 

Eckpunktepapier vom 24.2.2026

Union und SPD hatten bereits am 24.02.2026 die ersten Eckpunkte zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellt. Die bisherige 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen soll entfallen. Künftig dürfen auch reine Gas- oder Ölheizungen weiter installiert werden, allerdings nur, wenn sie ab 2029 schrittweise steigende Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen. Dafür müssen entsprechende Energietarife gewählt werden.

Die Förderung energetischer Sanierungen und von Wärmepumpen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt mindestens bis 2029 bestehen.

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Effizienzanforderungen bleiben

Unabhängig von der 65-Prozent-Regel bleiben zentrale Effizienzvorgaben bestehen:  insbesondere Heizungsprüfung und -optimierung (§ 60b GEG) sowie der hydraulische Abgleich (§ 60c GEG). Diese Anforderungen basieren auf europäischen Vorgaben und gelten als technologieoffen.

Auch ohne regulatorischen Druck rechnen sich Optimierungsmaßnahmen: Sie senken Betriebskosten, schaffen Transparenz über den Anlagenzustand und liefern Daten für fundierte Investitionsentscheidungen. 

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Digitale Lösungen für mehr Effizienz

Mit dem KALO Heizungsmonitoring lassen sich Prüf- und Optimierungspflicht effizient und kostengünstig erfüllen. Betriebsdaten werden kontinuierlich erfasst, dokumentiert und ausgewertet. 

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Alle Infos zur Erfüllung der Prüfpflicht 
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Der hydraulische Abgleich kann mit smarten KALO Thermostaten digital, automatisiert und ohne aufwendige Eingriffe umgesetzt werden. Das Verfahren ist TÜV-zertifiziert, BAFA-anerkannt und förderfähig – eine wichtige Voraussetzung für BEG-Zuschüsse. 

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für die BEG-Förderung 

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Voraussetzung für klimafreundliches Heizen

Die Kombination aus digitalem Monitoring und smartem hydraulischem Abgleich ermöglicht unter anderem:

  • Absenkung der Vorlauftemperatur

  • Gleichmäßige Wärmeverteilung

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So unterstützt KALO Vermieter:innen und Verwaltungen dabei, Bestandsanlagen systematisch zu optimieren und klimafreundlich weiterzuentwickeln.