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BEG-Fördermittel sichern mit dem richtigen hydraulischen Abgleich

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen und moderne Heiztechnik. Eine zentrale Voraussetzung für viele dieser Fördermittel ist der hydraulische Abgleich. Warum er verpflichtend ist und welche Verfahren zulässig sind, zeigt unser Überblick.

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Sanierungen an Heizungsanlagen bieten großes Potenzial zur Energieeinsparung, aber nur, wenn das System richtig eingestellt ist. Genau hier kommt der hydraulische Abgleich ins Spiel: Er stellt sicher, dass die Wärme gleichmäßig und effizient im Gebäude verteilt wird und Heizkörper genau die Wärmemenge bekommen, die sie brauchen. Erst dann können erneuerte oder optimierte Heizungssysteme ihr volles Einsparpotenzial entfalten.

Fördervoraussetzung für viele Sanierungsmaßnahmen

Weil der hydraulische Abgleich die Effizienz der gesamten Heizungsanlage nachweislich verbessert, ist er seit einigen Jahren verpflichtende Voraussetzung, um bestimmte staatliche Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen zu können: Er muss nachgewiesen werden, wenn Fördermittel für eine Heizungsoptimierung beim BAFA oder einen Heizungstausch bei der KfW beantragt werden. Ohne den dokumentierten Abgleich ist keine Auszahlung möglich. 

Die aktuelle BEG-Fördersystematik (Stand 2025) sieht einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent für förderfähige Kosten im Rahmen eines Heizungstauschs mit Effizienzmaßnahmen vor. Für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung, zu denen auch der hydraulische Abgleich selbst zählt, beträgt der Zuschuss 15 Prozent und muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA beantragt werden. 

Welche Verfahren sind erlaubt?

Für Fördermittel im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist bei einer Heizungsoptimierung grundsätzlich ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B erforderlich, unabhängig von der Gebäudegröße. Das vereinfachte Verfahren A reicht nicht mehr aus, um die Anforderungen für eine BEG-Förderung zu erfüllen.

Dafür sind seit dem 1.10.2024 auch alternative Verfahren erlaubt, wenn sie gleichwertig zum Verfahren B sind, analog zum Gebäudeenergiegesetz (§ 60c Abs. 3 GEG). Welche Kriterien diese alternativen, digitalen- oder temperaturbasierten Verfahren erfüllen müssen, wurde in einer offiziellen Checkliste, abrufbar beim BAFA, festgelegt. 

Demnach können alternative Verfahren anerkannt werden, wenn sie durch eine unabhängige Prüfstelle zertifiziert sind und denselben Effizienz- und Qualitätsstandard wie Verfahren B nachweisen. Dazu müssen unter anderem die Normheizlast ermittelt, die Wärmeverteilung optimiert sowie sämtliche Einstell- und Regelgrößen dokumentiert werden. 

Was passiert beim Verfahren B?

Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird für jeden Raum einer Wohnung berechnet, wie viel Wärme er tatsächlich benötigt. Dazu werden Gebäude- und Raumdaten wie Fläche, Dämmung, Fenstergröße und Heizkörperleistung detailliert erfasst. Auf Basis dieser Berechnung stellt ein Fachbetrieb die Heizungsanlage vom Ventil bis zur Pumpe präzise ein.

Der Aufwand ist entsprechend hoch: Es braucht Vor-Ort-Erhebungen, technische Berechnungen und eine genaue Dokumentation. Bei Systemänderungen muss das Verfahren zudem wiederholt werden. Der Fachkräftemangel in der Gebäudetechnik erschwert die praktische Umsetzung in den vielen Bestandsgebäuden.

Adaptiver hydraulischer Abgleich als Alternative 

Eine unkomplizierte Alternative zum aufwändigen Verfahren B ist der sogenannte adaptive hydraulische Abgleich mit den smarten Heizkörperthermostaten von KALO. Die Bezeichnung „adaptiv“ beschreibt die dynamische, kontinuierlich arbeitende Methode, denn der Abgleich erfolgt laufend automatisch und basiert auf dem tatsächlichen Wärmebedarf jedes einzelnen Raumes. 

Die Installation der smarten Thermostate ist unkompliziert und erfolgt ohne Eingriffe in die Heizungsanlage. Einmal eingebaut, erfassen sie permanent die Temperaturverläufe, passen die Ventilöffnungen dynamisch an und steuern die optimalen Heizwassermengen automatisch. Damit steht eine BAFA-anerkannte und TÜV-zertifizierte Lösung zur Verfügung, die sich vor allem für den vermieteten Bestand eignet. 

Mehr erfahren zum hydraulischen Abgleich mit smarten Thermostaten von KALO

Hintergrund: Entwicklung der BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Jahr 2021 eingeführt. Ziel war es, bestehende Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung zu bündeln und zu vereinfachen. Zuvor waren die Zuständigkeiten zwischen KfW und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) auf mehrere Programme verteilt. Die BEG fasst diese unter einem Dach zusammen und gliedert sich in:

  • BEG WG (Wohngebäude)

  • BEG NWG (Nichtwohngebäude)

  • BEG EM (Einzelmaßnahmen)

Die Förderrichtlinien wurden zuletzt im März 2025 aktualisiert. Die „BEG WG“ gilt bis mindestens Ende 2030, was Wohnungsunternehmen und Verwalter:innen mittelfristige Planungssicherheit bietet. Der Fokus liegt zunehmend auf Digitalisierung, klimafreundlichen Heizsystemen und verbindlichen Effizienzmaßnahmen.