
CO₂-Kostenaufteilung in 2026: Warum vollständige Brennstoffdaten immer wichtiger werden
Die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter:innen und Bewohnenden ist inzwischen ein fester Bestandteil der Heizkostenabrechnung. Damit diese Aufteilung korrekt und gesetzeskonform erfolgen kann, benötigen wir ab sofort vollständige Angaben zu den eingesetzten Brennstoffen und den tatsächlich angefallenen CO₂-Kosten. Lesen Sie hier warum das so wichtig ist und was sich in 2026 geändert hat.
Warum ändern sich die Anforderungen?
Der CO₂-Preis wurde in Deutschland im Jahr 2021 eingeführt. Ziel ist es, fossile Energieträger schrittweise zu verteuern und Anreize für mehr Energieeffizienz sowie klimafreundliche Heizsysteme zu schaffen. Seit 2023 werden die daraus entstehenden CO₂-Kosten bei Wohngebäuden zwischen Vermieter:innen und Bewohner:innen aufgeteilt. Die Grundlage hierfür bildet das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz.
CO₂-Preise werden künftig stärker vom Markt bestimmt
Bis einschließlich 2025 wurde die Höhe des CO₂-Preises vom Gesetzgeber festgelegt. Seit Anfang 2026 erfolgt schrittweise der Übergang zu einer marktbasierten Preisbildung. Dadurch können die CO₂-Kosten künftig stärker schwanken. Allerdings gilt derzeit noch einen staatlich festgelegten Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2, um starke Preissprünge zu vermeiden. Innerhalb dieses Korridors werden die Zertifikate versteigert. Der tatsächliche Preis ergibt sich dabei aus Angebot und Nachfrage, kann aber die Unter- bzw. Obergrenze nicht überschreiten.
Für die Folgejahre ist vorgesehen, die CO₂-Bepreisung schrittweise stärker an Marktmechanismen auszurichten. Die konkrete Ausgestaltung der Übergangsphase hängt von den weiteren gesetzlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene ab.
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Für Eigentümer:innen und Verwaltungen bedeutet das vor allem eines: Die tatsächlich auf den Brennstoffrechnungen ausgewiesenen CO₂-Kosten werden zur entscheidenden Grundlage für eine korrekte und gesetzeskonforme CO₂-Kostenaufteilung.
Warum KALO keine Ersatzwerte mehr bilden kann
Sobald sich CO₂-Preise flexibel entwickeln, lassen sich fehlende Kostenangaben nicht mehr zuverlässig ableiten oder schätzen. Deshalb können wir seit diesem Abrechnungsjahr keine Ersatzwerte mehr verwenden, wenn Angaben zu Brennstoffmengen, Lieferungen oder CO₂-Kosten fehlen. Eine korrekte CO₂-Kostenaufteilung ist dann nur noch auf Basis der tatsächlichen Daten möglich.
Vermieterinfos zur Verteilung der CO2-Kosten
Welche Informationen werden benötigt?
Damit wir die CO₂-Kostenaufteilung vollständig in Ihrer Abrechnung berücksichtigen können, benötigen wir insbesondere:
die tatsächlichen Energieverbräuche des Abrechnungszeitraums
Lieferanten- und Rechnungsdaten der eingesetzten Brennstoffe
Mengen- und Preisangaben aller Brennstofflieferungen
die auf den Rechnungen ausgewiesenen CO₂-Kosten
Angaben zu relevanten Änderungen am Gebäude oder an der Heizungsanlage, beispielsweise bei einem Brennstoffwechsel oder dem Einbau von Solar- oder Photovoltaikanlagen
Die erforderlichen Informationen zu den CO2-Kosten finden Sie in der Regel direkt auf den Rechnungen Ihres Energieversorgers oder Brennstofflieferanten.
Welche Folgen haben fehlende Angaben?
Die Angaben dienen dazu, den prozentualen Anteil an den CO2-Kosten für Vermieter:in und Bewohner:in rechtskonform und fair zu ermitteln. Liegen uns die erforderlichen Daten nicht vollständig vor, können wir diese gesetzlich vorgeschriebene CO₂-Kostenaufteilung nicht berechnen. Dadurch können entsprechende Positionen in der Abrechnung fehlen.
Für Bewohner:innen kann sich daraus ein gesetzliches Kürzungsrecht ergeben. Und im schlimmsten Fall muss der/die Vermieter:in die gesamten CO2-Kosten tragen, sollte die Heizkostenabrechnung verjähren.
Um dies zu vermeiden, empfehlen wir, die benötigten Brennstoff- und Kostendaten frühzeitig und vollständig bereitzustellen.
Unser Tipp: Daten direkt über das Kundenportal übermitteln
Der einfachste Weg ist die Übermittlung über das KALO-Kundenportal. So stehen die erforderlichen Informationen schnell zur Verfügung und können direkt in die Abrechnung einfließen.