Hydraulischer Abgleich: Pflicht und Chance für Eigentümer:innen
Seit Oktober 2024 ist er gesetzlich vorgeschrieben: der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stuft ihn als „wesentliche Optimierungsmaßnahme“ ein – verpflichtend bei Neuinstallationen und auch bei bestehenden Gaszentralheizungen.
Von den Fristen im GEG sind schätzungsweise 45 Prozent aller Heizanlagen in Mehrparteienhäusern deutschlandweit bis spätestens September 2027 betroffen. Für viele private Eigentümer:innen stellt sich nun die Frage: Wie lässt sich diese Anforderung effizient und kostenschonend umsetzen?
Warum hydraulisch abgleichen?
In vielen Gebäuden verteilt sich die Heizwärme ungleich: Die unteren Etagen sind überversorgt, während in den oberen Stockwerken Heizkörper trotz hoher Einstellungen kühl bleiben. Die Ursache liegt im fehlenden Abgleich des Systems. Ohne abgestimmte Wassermengen fließt das Heizwasser bevorzugt dorthin, wo es am wenigsten Widerstand erfährt. Die Folge: unnötiger Energieverbrauch, höherer CO₂-Ausstoß und unzufriedene Bewohner:innen.
Ein hydraulischer Abgleich beseitigt dieses Problem dauerhaft. Er stellt sicher, dass jeder Heizkörper im Gebäude genau die richtige Menge Heizwasser erhält. Das senkt Betriebskosten und Emissionen.
Die smarte Lösung für die Praxis
Die klassische Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist aufwendig: Sie erfordert Fachpersonal, genaue Berechnungen und häufig bauliche Eingriffe. Eine moderne Alternative bieten smarte Heizthermostate von KALO, speziell für den Einsatz in Mehrparteienhäusern konzipiert.
Diese Geräte ermöglichen einen dynamischen, adaptiven Abgleich nach dem thermischen Verfahren. Die Heizanlage bleibt dabei in Betrieb, Ventile müssen nicht getauscht werden. Der TÜV Rheinland hat das Verfahren nach der neuen Norm DIN 94679-4 zertifiziert. Es erfüllt damit alle Anforderungen der Gesetzgebung.
Förderung und Abschreibung inklusive
Die Investition in smarte Thermostate wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit bis zu 15 Prozent bezuschusst. Die Maßnahme ist zudem bilanziell aktivierbar – eine interessante Perspektive für private Eigentümer:innen.
Dieser Fachbeitrag ist im Magazin “Privates Eigentum”, Juni 2025, Ausgabe 66/06, bei Haus & Grund erschienen.