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Frist läuft: Funktechnik installieren

Bis 31. Dezember 2026 müssen Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler in Mehrparteienhäusern fernablesbar sein. Mit der modernen Funktechnologie von KALO erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen – Sie profitieren auch von spürbaren Vorteilen im Gebäudemanagement.

Weniger Aufwand, mehr Komfort

Dank der Fernablesung entfallen Vor-Ort-Termine für die Ablesung. Verbrauchsdaten werden automatisch und sicher übertragen. Bewohner:innen haben jederzeit volle Transparenz über ihren Energieverbrauch. Sie können ihre unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) bequem online einsehen, etwa über das KALO-Portal oder die KALO Home App.

Digitalisierung Ihrer Immobilien

Mit unserer interoperablen Funktechnik schaffen Sie die Grundlage für ein vernetztes Gebäude: von der Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway bis hin zur Integration erneuerbarer Energien und E-Mobilitätslösungen. Sie senken Energieverbräuche, schonen Ressourcen und tragen aktiv zur CO₂-Reduktion bei.

Ihr Schritt in Richtung smarte Energiewende

Vermeiden Sie Engpässe kurz vor Ablauf der Frist und sichern Sie sich Ihre individuelle Lösung für eine reibungslose Umstellung auf Funkmesstechnik. Lassen Sie sich jetzt beraten und gestalten Sie die digitale Energiewende Ihrer Liegenschaften gemeinsam mit KALO.

Stellen Sie jetzt auf fernablesbare Messtechnik um.

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FAQ 
Häufig gestellte Fragen. 

Der Einsatz der 868-MHz-Funkkomponenten im Sinne der technischen Störunempfindlichkeit ist als unbedenklich einzustufen. 

Die eingesetzten Geräte entsprechen der einschlägigen Richtlinie 2014/53/EU Radio Equipment Directive (RED), umgesetzt in Deutschland durch das Funkanlagengesetz (FuAG) vom 27.07.2017, und wurden anhand der harmonisierten EN-Normen geprüft. 

Die Sendeleistung der eingesetzten Funkmessgeräte liegt deutlich unter 10 Milliwatt. Aktuelle Mobiltelefone (UMTS) besitzen eine Leistung von durchschnittlich 250 Milliwatt. Damit ist die durchschnittliche Abstrahlleistung von Mobiltelefonen bis zu 200-mal höher als bei dem von KALO eingesetzten Funksystem. Die optimierte Sendeleistung und die minimale Sendedauer der Messgeräte bewirken, dass sämtliche Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung weit unterschritten werden. 

Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik bei Neuinstallation oder Gerätetausch. Bestehende Messtechnik muss spätestens bis zum 31.12.2026 umgerüstet sein.  
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Damit verfolgt die EU und damit auch ihre Mitgliedsstaaten klimapolitische Ziele. 

In der sogenannten Energie-Effizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive = EED) wurde festgelegt, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. 

Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu nutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern. Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. Eine Maßnahme dieser Zielsetzung ist die Einführung von Funk-Mess- und Erfassungstechnologie, da diese eine regelmäßigere Verbrauchserfassung und -visualisierung ermöglicht. 

Die EED wurde am 01.12.2021 im Rahmen der Novellierung der Heizkostenverordnung in deutsches Recht umgesetzt. 

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Bei der Fernauslesung werden in der Regel folgende Daten des Messgeräts an den Messdienst übertragen: 

  • Aktueller Verbrauchswert 

  • Vorjahresverbrauchswerte 

  • Stichtagsdatum 

  • Monats- bzw. Statistikwerte 

  • Seriennummer 

  • Fabrikationsnummer 

  • Fehlermeldungen 

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