Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Da die IDA eine gesetzliche Vorgabe ist, ist dies nicht möglich. Ihr Vermieter bzw. dessen Verwalter ist verpflichtet, die IDA zusammen mit Ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung zu erstellen und an Sie zu versenden.
Sie erhalten mehr Transparenz in Bezug auf die Energieversorgung und Ihren Verbrauch bei Heiz- und Warmwasserenergie. Durch den Vergleich u.a. mit dem Gesamtverbrauch des Gebäudes bzw. der Liegenschaft können Sie Ihren Verbrauch besser beurteilen und…
Zum Abschnitt 216 springen Die unterjährige Verbrauchsinformation. Ganz einfach. Kommen Sie dieser Pflicht als Vermieter bzw. Verwalter ohne großen Aufwand pünktlich jeden Monat nach – mit unserer UVI-Lösung. Mehr erfahren Generated with Avocode. Linie 47…
Zum Abschnitt 257 springen Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Kunden hat höchste Priorität. Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten bei KALORIMETA. Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Wir…
Zum Abschnitt 671 springen Rauchwarnmelder-Service: Alle Pflichten sicher erfüllen Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes in den eigenen vier Wänden. Rauchwarnmelder retten nachweislich Leben, schützen Ihre…