Ab 2028 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen und übermitteln können. Aufgrund der zu erwartenden Herausforderungen für Unternehmen gelten von 2025 bis 2027 Übergangsregelungen bei der Ausstellung von E-Rechnungen.
Zum Abschnitt 3555 springen Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Um Ihre Anmeldung zu bestätigen, klicken Sie bitte auf den Link, den wir Ihnen soeben an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt haben. Bitte prüfen Sie Ihren Spam-Ordner,…
Für Ihre Registrierung ist es erforderlich, dass Ihr Vermieter oder Verwalter Sie KALO als aktuellen Bewohner benennt bzw. bestätigt. Das dient dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Wenn er dies erledigt hat, kann er die sogenannten…
„Smarte Thermostate leisten Beitrag zu Klimaschutzzielen“ Ein Gespräch mit Sven Gottschalk, Geschäftsführer der Peiner Heimstätte GmbH, und Rainer Detjen, Vorstandsmitglied der Spar- und Bauverein eG Hannover Sven Gottschalk, Geschäftsführer Peiner…
Bitte antworte direkt via E-Mail auf Deine Eingangsbestätigung und füge Deine fehlenden Dokumente an.
Acht Jahre lang muss eine E-Rechnung gemäß Paragraph 14b Absatz 1 Umsatzsteuergesetz aufbewahrt werden.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und archivieren.
Auf dem freien Markt gibt es eine Reihe kostenfreier Tools zur Erstellung von E-Rechnungen sowie auch kommerzielle Anbieter mit erweiterten Funktionen.
Zum Abschnitt 1658 springen E-Mobilität Bringen Sie Bewegung in Ihre Immobilie. Vom Konzept über die Umsetzung bis zum Betrieb erhalten Sie bei uns eine vollumfängliche Ladeinfrastruktur-Lösung. Mehr erfahren Generated with Avocode. Linie 47 Pfad 106 Zum…
Zum Abschnitt 1715 springen „Ein besseres Klima beginnt zuhause.“ Das ist unser Purpose, unser Antrieb, der Sinn unseres Arbeitens: Mit unseren Dienstleistungen, Produkten und unserem Engagement wollen wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch wenn…