Der Schutz der personenbezogenen Daten unterliegt unserer höchsten Priorität. Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten bei KALORIMETA. Unser Unternehmen ist sich der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die ihm anvertraut…
Sie sparen Kosten , die sonst für den monatlichen Postversand anfallen, und Ihnen als Bewohner in Rechnung gestellt würden Sie helfen dabei, Papier-Abfall und CO 2 -Ausstoß, der beim Postversand entsteht, zu reduzieren Ihr Verbrauch steht sicher und…
Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) führt eine regelmäßigere Information über den Verbrauch für die Bewohner bzw. Nutzer ein. Diese müssen neben der jährlichen Abrechnung seit dem 01.01.2022 auch monatliche…
Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.
Sofern in Ihren Liegenschaften bereits fernablesbare Messtechnik installiert ist, besteht leider keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01.01.2022 verpflichtet sind, den Bewohnern bzw. Nutzern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu…
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Das KALO-Kundenportal ist eine kostenlose Webanwendung von KALO, die Sie im Liegenschaftsmanagement unterstützt. Sie können dort jederzeit schnell, bequem und sicher: Die Daten für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung aufgeben Ihre Abrechnungsunterlagen…
Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur zur Information und soll die Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO2-Ausstoß…
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Der Gesetzgeber hat folgende Pflichtbestandteile für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) festgelegt: Monatlicher Verbrauch in Kilowattstunden für Heizung und ggf. auch für Warmwasser Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsnutzers Vergleich…