Zum Abschnitt 3567 springen „Smart-Heating-Lösung reduziert CO 2 -Ausstoß“ Zum Abschnitt 3566 springen „Mit unserer Smart-Heating-Lösung können Eigentümer von Mehrparteienhäusern den CO 2 -Ausstoß ihrer Gebäude erheblich verringern“, sagt unser…
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.
Zum Abschnitt 1325 springen Die Unternehmensgruppe Alle Kompetenzen unter einem Dach vereint. Zum Abschnitt 563 springen Die noventic group bündelt eigenständig und erfolgreich agierende Unternehmen und Marken. Das vielfältige Leistungsspektrum der Gruppe…
Nein, die Kosten für den Energieausweis muss der Eigentümer tragen. Eine Umlage auf Käufer oder Bewohner bzw. Nutzer ist nicht möglich.
Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchmelder für Gehörlose übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) 2014 entschieden.
Werden Liegenschaften erstmals nach dem 01.01.2023 an Fern- bzw. Nahwärmenetz angeschlossen, so sind sie von der Kostenverteilung ausgenommen.
Sofern sowohl eine Heiz- als auch eine Betriebskostenabrechnung erstellt wird, wird für beide Abrechnungen eine separate Abschlussrechnung gelegt.
Die Aufgaben in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft werden immer vielfältiger und aufwendiger. Gesetzes- änderungen und wachsende Ansprüche auf Kundenseite sorgen für komplexe Prozesse, die rechtssicher abgeschlossen werden müssen, um Haftungsansprüche…
Die neue Heizkostenverordnung wurde am 05.11.2021 vom Bundesrat verabschiedet und ist zum 01.12.2021 in Kraft getreten.