Teil 3: Hydraulischer Abgleich – Vorschriften und Vorteile

Die Bundesregierung schätzt, dass durch den hydraulischen Abgleich und Heizungsprüfung jährlich 21 Terawattstunden an Erdgas eingespart werden können. Angesichts der angespannten Lage auf den Energiemärkten hat sie daher seit dem 1. Oktober 2022 den hydraulischen Abgleich verpflichtend vorgeschrieben.

Paragraph 3 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen – abgekürzt EnSimiMaV – legt fest, in welchen Wohn- und Nichtwohngebäuden ein hydraulischer Abgleich des Gaszentralheizungssystems erfolgen muss:

  • bis zum 30. September 2023 in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten

  • bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten

Auch in Nichtwohngebäuden mit einer beheizten Fläche ab 1.000 Quadratmeter muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.

Die Verordnung erlaubt einige Ausnahmen:

  • wenn das Heizsystem bereits in der aktuellen Konfiguration abgeglichen wurde,

  • das Gebäude bald stillgelegt wird

  • oder innerhalb eines halben Jahres ab dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung bevorsteht.

Auch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), vom Bundestag beschlossen am 8. September 2023, schreibt ab 2024 einen hydraulischen Abgleich bei laufenden Heizungsanlagen vor (Paragraph 60c). Im GEG wird der hydraulische Abgleich als „wesentliche Optimierungsmaßnahme“ bezeichnet, die zudem nicht- bzw. geringinvestiv ist. Beim Neubau ist ein hydraulischer Abgleich ohnehin Pflicht.

"Hydraulischer Abgleich macht Heizungen und Deutschland effizienter"- Teil 2 unser Infoserie zum hydraulischen Abgleich. 

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Förderung der Heizungsoptimierung

Für den hydraulischen Abgleich kann eine Förderung beim Staat beantragt werden. Ansprechpartner ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das betreffende Programm lautet Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Dort heißt es in Richtlinie 5.2, dass der „Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes“ gefördert wird. Und zwar bei Wohngebäuden: „Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“).“

Smarte Thermostate von KALO für den hydraulischen Abgleich erfüllen diese Voraussetzung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der Ausgaben. Der Einsatz smarter Thermostate gilt als Modernisierungsmaßnahme und lässt sich daher bilanziell aktivieren und über die Laufzeit von sechs Jahren abschreiben.

Energetische und
wirtschaftliche Effizienz

Ein hydraulischer Abgleich gilt bei allen Gebäuden als sinnvoll. Die Vorteile:

  • Alle Räume werden optimal warm.

  • Keine Strömungsgeräusche mehr

  • Energie wird eingespart, Kosten reduziert.

  • Die Thermostatventile funktionieren besser.

  • Im Fall von Wärmepumpen verbraucht die Heizung weniger Strom.

  • Weniger Gas und Heizöl im Brennwertkessel bedeutet weniger CO2-Ausstoß.

Ein hydraulischer Abgleich ist zudem ratsam, wenn bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Energiebedarf des Hauses nach einer Modernisierung geändert hat oder Komponenten der Heizanlage ausgetauscht wurden.

Übrigens: Auch Fußbodenheizungen und andere Flächenheizungen können und sollten hydraulisch abgeglichen werden – Doch welche Verfahren kommen dafür eigentlich in Frage? Die Antwort erhalten Sie in Teil 4 unserer Infoserie.