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Der adaptive hydraulische Abgleich stellt sicher, dass alle Heizkörper im Gebäude genau die benötigte Wärmemenge erhalten – nicht mehr und nicht weniger. Anders als bei herkömmlichen Verfahren geschieht dies automatisch und kontinuierlich – gesteuert durch smarte Thermostate.

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Wie funktioniert der kontinuierliche Abgleich in der Praxis?

Durch den adaptiven Abgleich übernehmen die Thermostate permanent die Feinjustierung der Heizleistung. Die Vorlauftemperatur kann dadurch gesenkt und das System dynamisch auf reale Nutzungsbedingungen angepasst werden. Fenster-offen-Erkennung, Zeitprogramme und Raumprofile helfen zusätzlich, den Energieverbrauch gezielt zu reduzieren – ohne Komfortverlust für die Bewohner:innen.

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Ihre Vorteile mit dem adaptiven hydraulischen Abgleich

  • Optimale Wärmeverteilung ohne manuelle Eingriffe

  • Energieeinsparung durch abgesenkte Vorlauftemperaturen

  • Rechtssicher umgesetzt inkl. raumweiser Heizlastberechnung

  • BAFA-förderfähig mit 15 % Zuschuss

  • Wartungsarm und langfristig betriebssicher

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Hydraulischer Abgleich mit 
smarte Thermostaten -
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Ideal für den vermieteten Bestand

Der hydraulische Abgleich erfolgt automatisiert und unabhängig von der aktiven Thermostatnutzung der Bewohner:innen. So profitieren alle Parteien gesichert von der Effizienzsteigerung, ohne dass Eingriffe in die Wohngewohnheiten nötig sind. Eine einfache Lösung mit spürbarem Effekt für den gesamten Gebäudebestand.

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Für Verwalter:innen besonders relevant:

Die smarten Thermostate ermöglichen einen digitalen, rechtssicheren und förderfähigen hydraulischen Abgleich – ohne aufwendige Einzelmaßnahmen. Dank zentral gesteuerter Funkverbindung bleibt die Nachrüstung wartungsarm und reibungslos im Betrieb.

Erfahren Sie mehr über die smarten Thermostate

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Adaptiven hydraulischen Abgleich  – 
GEG-konform und mit TÜV-Zertifizierung

 

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Zertifiziert für den rechtssicheren Einsatz

Unser adaptiver hydraulischer Abgleich mit smarten Thermostaten ist vom TÜV Rheinland zertifiziert – gemäß dem Entwurf der DIN SPEC 94679-4. Damit ist sichergestellt, dass sowohl die raumweise Heizlastberechnung als auch die empfohlene Heizflächenanpassung fachlich korrekt und förderfähig umgesetzt werden.

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Hydraulischer Abgleich gesetzlich vorgeschrieben

Eigentümer von Wohngebäuden haben laut § 3 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sowie nach § 60c Absatz 3 des neuen Gebäudeenergiegesetzes einen hydraulischen Abgleich ihrer Heizanlage vorzunehmen. Die Maßnahme dient dazu, eine ungleichmäßige Wärmeverteilung im System zu unterbinden. Denn zu hohe Volumenströme und Vorlauftemperaturen verursachen Energieverschwendung und vermeidbare CO2-Emissionen.

Die EnSimiMaV legt dabei Folgendes fest: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten mussten bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich an der Gaszentralheizung durchgeführt haben. Bei Gebäuden mit sechs bis neun Wohneinheiten endete die Frist am 15. September 2024. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden mit weniger als sechs Wohneinheiten gibt es keine gesetzliche Pflicht.

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Was ist der hydraulische Abgleich?

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die richtige Wassermenge in alle Heizkörper fließt. Denn bei einer nicht optimierten Heizanlage kann es vorkommen, dass Zimmer, die weiter entfernt von der Wärmequelle liegen, nicht genügend Heizwasser erhalten. Die Folge: Sie bleiben kalt, während näherliegende Heizkörper bei zu hohem Wasserdruck regelrecht „glühen“.

Das Problem einer unausgeglichenen Wärmeversorgung wird häufig behoben, indem die Wassertemperatur sowie der Pumpendruck erhöht wird. Doch das verschwendet viel Energie. Zudem können die Thermostatventile dann nicht mehr korrekt arbeiten. Auch treten ungewollt Geräusche wie Pfeifen oder Rauschen im Heizsystem auf.

Um das zu vermeiden, wird beim hydraulischen Abgleich berechnet, wie viel Wärmeleistung notwendig ist, um alle Räume optimal zu heizen. Die richtige Wassermenge und Vorlauftemperatur werden ermittelt. Auch die Pumpenleistung sowie die Widerstände in den Leitungen werden berücksichtigt, damit die Umwälzpumpe exakt die Wassermenge transportiert, die notwendig ist, um alle Räume gleichmäßig mit Wärme zu versorgen.

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Unsere Inforeihe zum hydraulischen Abgleich:

In vier Abschnitten erläutern wir das Grundproblem und die Ursachen einer ungleichmäßigen Wärmeversorgung und gehen auf die Lösung ein. Wir erläutern, wie ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wird, was er kostet und welche staatliche Förderung es gibt.

Weitere ausführliche Informationen zum hydraulischen Abgleich finden Sie in unseren Fachartikeln:

 

 

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Häufige Fragen zum hydraulischen Abgleich

Der hydraulische Abgleich stimmt alle Teile eines Heizsystems genau aufeinander ab, optimiert die Wärmeverteilung im Gebäude und stellt die Heizkörper optimal ein.

Der hydraulische Abgleich verhindert Energieverschwendung und verringert Heizkosten sowie den klimaschädlichen CO2-Ausstoß, da das Heizsystem optimal auf die Gegebenheiten im Gebäude abgestimmt wird. So wird beispielsweise sichergestellt, dass alle Heizkörper optimal mit der benötigten Wärme versorgt werden und eine Unter- oder Überversorgung vermieden wird.

Seit dem 1. Oktober 2022 ist es gesetzliche Pflicht, einen hydraulischen Abgleich bei Gaszentralheizungen vorzunehmen. Das schreibt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) vor. Diese Verordnung läuft zum 30. September 2024 aus. 

Ab dem 1. Oktober 2024 gelten dann die Vorgaben aus dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Anfang dieses Jahres in Kraft trat. 

Laut EnSimiMaV, Paragraph 3, galten bisher folgende Fristen:

  • Bis zum 30. September 2023 musste ein hydraulischer Abgleich bei Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten erfolgen.

  • Bei Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt eine Frist bis zum 15. September 2024.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (§ 60b GEG) erweitert die EnSimiMaV und legt ab dem 1. Oktober 2024 fest: Alle Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, also neben zentralen Gasheizungen auch Anlagen auf Basis von Öl und Holzpellets, müssen einer Heizungsprüfung und -optimierung bzw. hydraulischen Abgleich unterzogen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wohngebäude mit Wärmepumpe.

Folgende Fristen gelten für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten:

  • Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach Ablauf von 15 Jahren auf eine Optimierung geprüft werden. Der Stichtag ist somit der 30. September 2024. 

  • Heizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 aufgestellt wurden, sind bis zum 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und -optimierung zu unterziehen.

  • Neu eingerichtete Heizungsanlagen unterliegen ab dem 1. Oktober 2024 einer grundsätzlichen Pflicht für einen hydraulischen Abgleich, unabhängig vom Energieträger.

Fazit: Wenn der hydraulische Abgleich bisher noch nie erfolgt ist, muss dieser jetzt oder künftig nachträglich durchgeführt werden, um die energetische Qualität aufrechtzuerhalten.

Das neue Verfahren T (thermische Verfahren), z.B. durch Einsatz smarter Thermostate, ist adaptiv, das heißt, der hydraulische Abgleich wird nicht nur einmalig vorgenommen, sondern findet kontinuierlich statt. Das Verfahren B findet dagegen einmalig statt.

Bei einem hydraulischen Abglich über smarte Thermostate der KALO werden nur die Thermostate ausgetauscht. Der aufwendige Ventiltausch ist nicht notwendig.

Smarte Thermostate von KALO erfüllen den gesetzlich geforderten hydraulischen Abgleich in Mehrparteienhäusern nicht nur einmalig, sondern optimieren das Heizsystem permanent – ohne regelmäßigen Einsatz von Handwerkern. Die Heizung muss dazu nicht abgeschaltet und entwässert werden, sondern kann für die Durchführung im Betrieb bleiben. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren T ist damit in der Regel kostengünstiger und einfacher umsetzbar als herkömmliche Methoden. Das Verfahren T wurde vom TÜV Rheinland bestätigt und zertifiziert.

Zusätzlich zu der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht können mit den smarten Thermostaten sowie deren intelligenten Funktionen, wie zum Beispiel individuelle Heizzeitpläne je Raum und Fenster-offen-Erkennung, weitere Einsparungen und Energieverbrauchsreduzierungen erzielt werden. 

Ein hydraulischer Abgleich ist innerhalb der gesetzlichen Fristen einmalig vorgeschrieben, sofern er noch nicht erfolgt ist. Außerdem ist ein hydraulischer Abgleich dringend zu empfehlen, wenn das Gebäude modernisiert oder Komponenten der Heizanlage ausgetauscht wurden. Ein Tausch der Heizkörper in einzelnen Wohnungen kann zur Folge haben, dass der neue Leistungsbedarf von den vorgenommenen Einstellungen der Heizanlage abweicht und für einen weiterhin optimalen Betrieb angepasst werden muss.

Mit den smarten Thermostaten von KALO kann kontinuierlich – auch nach Modernisierungsmaßnahmen – eine optimale Einstellung der Heizungsanlage im laufenden Betrieb vorgenommen werden.

Das kommt auf die Heizung und den Verfahren an, welches für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs genutzt wird. Fehlen notwendige Komponenten, dann muss die Heizung für einen hydraulischen Abgleich ausgeschaltet und das Heizwasser abgelassen werden. 

Nach Verfahren T kann die Heizung in der Regel im Betrieb bleiben. 

Ja. Der hydraulische Abgleich über smarte Thermostate stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar und ist daher umlagefähig sowie als solche über die Nutzungsdauer von sechs Jahren abschreibbar.

KALO kann bei allen Zentralheizungen einen hydraulischen Abgleich durchführen, bis auf Fußbodenheizungen, für die wir derzeit eine Lösung erarbeiten.

Bei allen Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, ausgenommen Gasetagenheizungen, sollte ein hydraulischer Abgleich möglich sein. Ausgeschlossen sind damit rein elektrische Heizungen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den hydraulischen Abgleich mit 15 Prozent der Ausgaben. Das Programm heißt „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.