KALO ist der Partner für die smarte Energiewende in der Wohnimmobilie. Der Klimawandel ist die gesamtgesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Eine Begrenzung der Erderwärmung lässt sich nur erreichen, wenn alle Teile der Gesellschaft zum Schutz des…
Nein, im Zuge der Abrechnungserstellung legen wir die Mietgebühr automatisch in der Heizkostenabrechnung um.
So geht bezahlbarer Klimaschutz Sanieren war gestern, smartes Heizen ist heute? Ganz so einfach ist die Situation im Gebäudebereich mit Blick auf die Klimaschutzziele nicht. Wie in den meisten Fällen bestimmt auch hier eine Kombination aus verschiedenen…
Ja, die neue Heizkostenverordnung (HKVO) betrifft Wohn- und gewerblich genutzte Gebäude.
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.
Hamburg, 28.09.2022. Der Hamburger Immobiliendigitalisierer KALO steigt in die smarte Heizungssteuerung ein: Mit intelligenten Thermostaten des Marktführers tado ° . Damit erhalten Gebäudeeigentümer und Bewohner ein einfaches, wirksames und kostengünstiges…
Werden Liegenschaften erstmals nach dem 01.01.2023 an Fern- bzw. Nahwärmenetz angeschlossen, so sind sie von der Kostenverteilung ausgenommen.
Nein, die Kosten für den Energieausweis muss der Eigentümer tragen. Eine Umlage auf Käufer oder Bewohner bzw. Nutzer ist nicht möglich.
Sofern sowohl eine Heiz- als auch eine Betriebskostenabrechnung erstellt wird, wird für beide Abrechnungen eine separate Abschlussrechnung gelegt.