Miete Messanlage (HT Rechnung)
Die Messtechnische Ausstattung wurde angemietet. Die Mietgebühr gilt vom ersten Tag des Abrechnungszeitraumes. Es ist somit korrekt, die Berechnung ab dem Beginn des Abrechnungszeitraumes durchzuführen. Dies ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Nein, im Zuge der Abrechnungserstellung legen wir die Mietgebühr automatisch in der Heizkostenabrechnung um.
Die Mietpreise unterliegen keiner Festpreisvereinbarung. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn, so können unsere Preise angemessen, jedoch höchstens im Umfang der Indexänderung angepasst werden. Mit jeweiliger Mietrechnung erhalten Sie die Information der Indexanpassung.
Spätestens mit der Jahresablesung liegen alle relevanten Daten und Änderungen der Liegenschaft vor. Diese werden in unseren Datenbestand eingepflegt, so dass Sie im Zuge der Abrechnungserstellung spätestens eine korrigierte Mietrechnung erhalten. Die aktuelle Rechnung wird dann von der korrigierten Mietrechnung in Abzug gebracht.
Wartung/Miete Rauchwarnmelder (HT Rechnung)
In die Wartungsgebühr fließt der 24 Stunden Notdienstservice mit ein – für 365 Tage im Jahr.
Ein Austausch von defekten Rauchwarnmelder wird innerhalb des Abrechnungszeitraumes umgehend vorgenommen.
Die Rauchwarnmelder wurden angemietet. Die Mietgebühr gilt vom ersten Tag des Abrechnungszeitraumes. Es ist somit korrekt, die Berechnung ab dem Beginn des Abrechnungszeitraumes durchzuführen. Dies ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Die Mietpreise unterliegen keiner Festpreisvereinbarung. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn, so können unsere Preise angemessen, jedoch höchstens im Umfang der Indexänderung angepasst werden. Mit jeweiliger Mietrechnung erhalten Sie die Information der Indexanpassung.
Dies ist vorstellbar und muss im Einzelfall geprüft werden. Sprechen Sie uns hierauf unter Angabe Ihrer Abrechnungseinheit an.
Abschlagsrechnung (HA Rechnung)
Nein. Die Abschlagsrechnung gilt als Vorauszahlung auf die Dienstleistung, die in der Servicerechnung in Abzug gebracht wird.
Einmal jährlich, ca. 2-3 Monate vor dem Ende des Abrechnungszeitraumes.
Nein. Der Betrag wird automatisch im Zuge der Abrechnungserstellung in unserer Servicerechnung in Abzug gebracht.
Nein. Es gibt ausschließlich nur für die Heizkostenabrechnung eine Vorauszahlung.
In der Abschlagsrechnung wird nur ein prozentualer Anteil des Vertragspreises berechnet.
Abschlussrechnung (HV bzw. VV Rechnung)
Sofern Sie uns bis 4 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes keine Daten für die Abrechnungserstellung übermittelt haben, stellen wir unsere bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung (Ablesung, sowie die Verarbeitung und Plausibilisierung der Verbrauchswerte) in Rechnung.
Sofern sowohl eine Heiz- als auch eine Betriebskostenabrechnung erstellt wird, wird für beide Abrechnungen eine separate Abschlussrechnung gelegt.
Nein, diese Beträge werden automatisch im Zuge der Abrechnungserstellung in der Servicerechnung in Abzug gebracht.
Wir kürzen die Vertragsgebühr „Kosten der Liegenschaft“ um 4,00 € sowie die Gebühr der „Nutzereinzelabrechnung“ um 0,30 € pro Nutzer jeweils in beiden Rechnungen, da bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Gesamtleistung, sondern eine Teilleistung (Ablesung, sowie die Verarbeitung und Plausibilisierung der Verbrauchswerte) erbracht wurde.
Servicerechnung Heiz- und Betriebskostenabrechnung (HB bzw. HK Rechnung)
Für die Dienstleistung gelten die jeweiligen Listenpreise, soweit nicht anders vereinbart. Die jährlichen Preisanpassungen orientieren sich an der allgemeinen Marktsituation.
Die Abrechnungsgebühren werden im Zuge der Abrechnungserstellung in der Heizkostenabrechnung umgelegt. In der Betriebskostenabrechnung werden die Abrechnungsgebühren nach Ihren Angaben im Formular oder im Portal entweder ganz, teilweise oder gar nicht umgelegt.
Ja, die Beträge der Abschlagsrechnung sowie unserer Abschlussrechnungen werden bei der Abrechnungserstellung in den Servicerechnungen in Abzug gebracht.