Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.
Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.
Hamburg, 12. Februar 2016. Der Bundestag hat am 28. Januar 2016 das Erste Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) verabschiedet. Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sofort in Kraft. In der Neuregelung des § 32 (1)…
Hamburg, 12. Februar 2016. Der Bundestag hat am 28. Januar 2016 das Erste Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) verabschiedet. Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sofort in Kraft. In der Neuregelung des § 32 (1)…
Die Montage ist schnell und einfach. Das bisherige Thermostat wird abmontiert und durch das smarte Thermostat ersetzt. In der Regel dauert der Austausch der smarten Thermostate pro Wohnung weniger als zehn Minuten.
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KALO erweitert als moderner Lösungsanbieter für die Wohnungswirtschaft sein Portfolio für digitale Lösungen um einen weiteren, wichtigen Baustein. Einer der Kernkompetenzen ist die Erfassung und Abrechnung von Wasser und Energie. Hausbank München gehört zu…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der vergangenen Woche in zwei Urteilen bestätigt, dass ein Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden muss, wenn er bereits selbst einen Rauchwarnmelder installiert hat. Der BGH folgt…