Die KALORIMETA AG & Co. KG (KALO) hat in den FÜNF HÖFEN 218 Kaltwasserzähler, 75 Warm- wasserzähler, 115 Kältezähler und 233 Wärmezähler als Funkzähler neuesten Standards einbauen lassen, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung für 120 Nutzer…
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Nach § 12, Absatz 2, der Heizkostenverordnung kann der Verzicht auf die verbrauchsabhängige Messung der Warmwassermengen mit einem Wärmezähler zu einem Kürzungsrecht der Mieter in Höhe von 15 % der Kosten führen.
Bei der Jahresendabrechnung können einerseits Korrekturwerte oder andere Berechnungsverfahren angewendet werden und andererseits müssen weitere Daten berücksichtigt werden, um alle im Zusammenhang mit der Energienutzung verursachten Kosten…
Sofern Sie uns bis 4 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes keine Daten für die Abrechnungserstellung übermittelt haben, stellen wir unsere bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung (Ablesung, sowie die Verarbeitung und Plausibilisierung der…
Das hängt davon ab, ob in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung bereits fernauslesbare Messgeräte eingesetzt werden. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet in diesem Fall Gebäudeeigentümer zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation…
Die Energiepreisbremse Erläuterung der Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung Die Bundesregierung hat mit milliardenschweren Entlastungspaketen und einem Abwehrschirm auf die Energiekrise reagiert. Die sogenannte „Energiepreisbremse“…
KfW-Umfrage: Neun von zehn Haushalten unterstützen die Energiewende Trotz der hohen Herausforderungen: Neun von zehn Haushalten in Deutschland stehen hinter der Energiewende. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der staatlichen…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…