Hamburg, 06. Februar 2018: Seit dem 2. September 2016 ist das neue Messstellenbetriebsgesetz in Kraft. Es bringt durch seine Bestimmungen zum Rollout intelligenter Messsysteme für die Immobilienbranche und Energieversorger neue Herausforderungen und…
Smarte Thermostate: Bewohner:innen regeln ihre Heizung bequem per App. GWG-Gruppe lässt ihren Wohnungsbestand von KALO mit smarten Thermostaten ausstatten [Pressemitteilung vom 22.08.2024] Energieeinsparungen von mindestens 10 % angestrebt GWG-Gruppe ist…
Die Unternehmensgruppe übernimmt mit der KFQ Beteiligungs GmbH den Messgerätehersteller QUNDIS sowie dessen Tochterunternehmen SMARVIS. Das Investment der Gruppe, zu der auch die KALORIMETA AG & Co. KG gehört, ebnet den Weg für einen neuen starken Spieler…
Hamburg, 16.05.2019: Die Hamburger Kalorimeta GmbH (Kalo) und das PropTech-Start-up Immofred, Anbieter einer All-in-One-Plattform für die Verwaltung und Bewirtschaftung privater Immobilien, haben eine Kooperation vereinbart. Sie ermöglicht kleineren…
App herunterladen und noch mehr sparen Energiesparende Funktionen mit „KALO Smart“ Mehr erfahren Generated with Avocode. Linie 47 Pfad 106 Wie funktioniert die App "KALO Smart"? Mit der App „KALO Smart“ können Sie die Temperatureinstellung Ihrer Heizkörper…
Der Einsatz von nicht zugelassenen Plomben bei Heizkostenverteilern ist verboten. Mieter können in einem solchen Fall die Nachforderungen um 15% kürzen. Es dürfen nur Plomben verwendet werden, die für den entsprechenden Gerätetyp einschließlich aller…
Immobilien zu verwalten wird immer komplexer: Gesetze, Richtlinien und Normen entwickeln sich stetig weiter. Gleichzeitig erwarten Mieter und Eigentümer von ihren Verwaltungen ein gesteigertes Serviceangebot. Wer sich in diesem Punkt die Vorteile der…
Alle Miet- und Eigentumswohnungen in Bremen müssen bis zum 31.12.2015 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, um die gesetzlichen Anforderungen des Bundeslandes zu erfüllen / Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die dieser Pflicht noch nicht nachgekommen…
Seit Anfang des Jahres ist das novellierte Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft. Messgeräte, die nach dem 1. Januar 2015 neu installiert oder erneuert wurden, müssen nach § 32, des MessEG innerhalb von sechs Wochen der zuständigen Eichbehörde gemeldet…
Alle Miet- und Eigentumswohnungen in Sachsen-Anhalt müssen bis zum 31.12.2015 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, um die gesetzlichen Anforderungen des Bundeslandes zu erfüllen / Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die dieser Pflicht noch nicht…