Heizkostenverteiler korrekt verplomben

Der Einsatz von nicht zugelassenen Plomben bei Heizkostenverteilern ist verboten. Mieter können in einem solchen Fall die Nachforderungen um 15% kürzen.

Es dürfen nur Plomben verwendet werden, die für den entsprechenden Gerätetyp einschließlich aller übrigen Systemkomponenten eine Bauartzulassung im Sinne der Heizkostenverordnung aufweisen. Werden in den Geräten statt der Originalplomben nicht zugelassene Plomben verwendet, verliert das gesamte Erfassungssystem seine Zulassung.

OLG Nürnberg, Az. 3 U 1337/04