KALO berechnet die Aufteilung der CO 2 -Kosten in der Heizkostenabrechnung sowohl für die Kunden als auch für die Bewohner anhand des CO 2 -Austoßes, der daraus resultierenden Kosten und des aus der Gebäudeklassifizierung resultierenden prozentualen…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
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Zum Abschnitt 1121 springen Der moderne Funk-Heizkostenverteiler von KALO Entdecken Sie hier alles über die Funktionsweise und Vorteile unserer elektronischen Heizkostenverteiler mit Funktechnologie. Zum Abschnitt 1015 springen Heizkostenverteiler erfassen…
Zum Abschnitt 1482 springen Wie reduziert man CO 2 im Mehrparteienhaus? Mit unseren smarten Thermostaten. Mehr erfahren Generated with Avocode. Linie 47 Pfad 106 Zum Abschnitt 2059 springen Moderne Heiztechnik – für gesteigerte Wirtschaftlichkeit im…
Die neue HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Durch die UVI wird der individuelle Energieverbrauch transparenter. Dies ermöglicht es Bewohnern, Einsparpotenziale zu…
„Smart-Heating-Lösung reduziert CO 2 -Ausstoß“ In der Interview-Reihe „Im Fokus“ des Company Reports verraten Top-Entscheider und Experten der Wohnungswirtschaft, was die Branche wirklich bewegt. In dieser Ausgabe stellt Frank Reschke, Geschäftsführer…
Mehr dazu: https://www.kalo.de/rechtliches/das-co2-kostenaufteilungsgesetz/
„Smart-Heating-Lösung reduziert CO 2 -Ausstoß“ „Mit unserer Smart-Heating-Lösung können Eigentümer von Mehrparteienhäusern den CO 2 -Ausstoß ihrer Gebäude erheblich verringern“, sagt unser Gesprächspartner Frank Reschke, Geschäftsführer Vertrieb des…
Der erstmögliche Abrechnungszeitraum für die Verteilung der CO 2 -Kosten beginnt am 01.01.2023.