Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Die Heizkostenabrechnung wird nicht nur erstellt, um die Heizkosten verbrauchsabhängig und damit „gerecht” zu verteilen, sondern sie ist auch die Grundlage dafür, Nachzahlungen bei den Mietern oder Wohnungseigentümern einzufordern und notfalls einzuklagen.…
CO2-Preis fürs Heizen steigt ab 2024 Der CO 2 -Preis auf fossile Brennstoffe könnte nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne steigen. Offiziell bestätigt wurde diese Zahl noch nicht. Derzeit liegt die Abgabe bei 30 Euro…
Der Bundesgerichtshof urteilte in letzter Instanz, dass es auch dann rechtens ist, die Kosten für die Gartenpflege auf den Mieter umzulegen, wenn dieser den Garten gar nicht nutzen darf (Az.: VIII ZR 135/03). Zur Begründung: Laut Betriebskostenverordnung…
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Jedes Jahr steht bei Verwaltern die Erstellung der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung an. Viele Verwaltungen haben diese Aufgabe direkt zu Jahresbeginn auf ihrer To-do-Liste. Dann also, wenn es ohnehin viel zu tun gibt. Da wäre es doch eine…
Hamburg, 16.05.2019: Die Hamburger Kalorimeta GmbH (Kalo) und das PropTech-Start-up Immofred, Anbieter einer All-in-One-Plattform für die Verwaltung und Bewirtschaftung privater Immobilien, haben eine Kooperation vereinbart. Sie ermöglicht kleineren…
Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene EWPBG-Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel: EWPBG-Entlastungsbetrag…
Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene EWPBG-Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel: EWPBG-Entlastungsbetrag…
Der Vermieter ist berechtigt, auch eine vorbehaltlos erstellte Betriebskostenabrechnung zu korrigieren, sofern die Nachberechnung auf Umständen beruht, die er bei der Abrechnungserstellung nicht vorhersehen konnte. Eine Abrechnung über die Grundsteuer ist…