Smarte Thermostate Rauchwarnmelder Informationen in der Abrechnung UVI Downloads UVI-Bewohnerportal Ⓒ 2024 KALORIMETA GmbH Datenschutz Impressum
Die Unternehmensgruppe Alle Kompetenzen unter einem Dach vereint. Die noventic group bündelt eigenständig und erfolgreich agierende Unternehmen und Marken. Das vielfältige Leistungsspektrum der Gruppe adressiert Kunden aus der Wohnungs- und…
Hamburg: Die Kalorimeta AG & Co. KG, ein Unternehmen der noventic group, digitalisiert und vernetzt deutschlandweit Gebäudeinfrastruktur für mehr Effizienz und Wohnraumqualität. So bietet KALO innovative Lösungen von der Installation über die rechtssichere…
Spätestens mit der Jahresablesung liegen alle relevanten Daten und Änderungen der Liegenschaft vor. Diese werden in unseren Datenbestand eingepflegt, so dass Sie im Zuge der Abrechnungserstellung spätestens eine korrigierte Mietrechnung erhalten. Die…
Bei KALO steht schon immer der Kunde im Mittelpunkt und das „einfach persönlicher“. Mit unseren langjährigen Abrechnungsexperten und unserem technischen Kundenservice in den Gebietsleitungen sind wir immer für unsere Kunden mit höchstem Engagement im…
Die neue HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Durch die UVI wird der individuelle Energieverbrauch transparenter. Dies ermöglicht es Bewohnern, Einsparpotenziale zu…
Die Heizkostenverordnung Die wichtigsten Regeln für Eigentümer und Verwalter rund um die Abrechnung von Wärme und Warmwasser. Die Heizkostenverordnung (HKVO) ist die rechtliche Grundlage für die Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in…
Die Unternehmensgruppe übernimmt mit der KFQ Beteiligungs GmbH den Messgerätehersteller QUNDIS sowie dessen Tochterunternehmen SMARVIS. Das Investment der Gruppe, zu der auch die KALORIMETA AG & Co. KG gehört, ebnet den Weg für einen neuen starken Spieler…
Sofern der Verbrauch der Bewohner bzw. Nutzer vergleichsweise konstant bleibt im Vergleich zur vorherigen Abrechnungsperiode, sind die Prognosen sehr zuverlässig. Jedoch haben natürlich schwankende Energiepreise, Grundversorgungstarife, veränderte…
Den vom Mieter geforderten Nachweis der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter anhand von Ausdrucken der gescannten Originalbelege führen. LG Hamburg, Urteil vom 5.12.2003 - Az. 311 S 123/02 = WM 2004, 97