Der Beginn des Jahres stand für die Hamburger Unternehmensgruppe um die Kalorimeta im Zeichen der Transformation. Nach der strategischen Beteiligung an der PowerPlusCommunications hat die Unternehmensgruppe KeepFocus und – Ende April – Qundis übernommen.…
Die Unternehmensgruppe übernimmt mit der KFQ Beteiligungs GmbH den Messgerätehersteller QUNDIS sowie dessen Tochterunternehmen SMARVIS. Das Investment der Gruppe, zu der auch die KALORIMETA AG & Co. KG gehört, ebnet den Weg für einen neuen starken Spieler…
Das neue Verfahren T (thermische Verfahren), z.B. durch Einsatz smarter Thermostate, ist adaptiv, das heißt, der hydraulische Abgleich wird nicht nur einmalig vorgenommen, sondern findet kontinuierlich statt. Das Verfahren B findet dagegen einmalig statt.…
Das neue Verfahren T (thermische Verfahren), z.B. durch Einsatz smarter Thermostate, ist adaptiv, das heißt, der hydraulische Abgleich wird nicht nur einmalig vorgenommen, sondern findet kontinuierlich statt. Das Verfahren B findet dagegen einmalig statt.…
Zum Abschnitt 1530 springen Die Informationspflicht nach § 9 EnSikuMaV Neue Pflichten für Gebäudeeigentümer und Verwalter Zum Abschnitt 1531 springen Am 24.08.2022 hat die Bundesregierung auf Grundlage des § 30 Energiesicherungsgesetz eine Verordnung zur…
Das Smart Meter Gateway ist das Kommunikationsmodul, das den digitalen Stromzähler hochsicher kommunizieren lässt und somit von einer „modernen Messeinrichtung“ zum „intelligenten Messsystem“ macht. Es ist aber noch viel mehr: die zentrale…
Nein. Die Sendeleistung der eingesetzten Funkmessgeräte liegt deutlich unter 10 Milliwatt. Aktuelle Funktelefone (UMTS) besitzen eine Leistung von durchschnittlich 250 Milliwatt. Damit ist die durchschnittliche Abstrahlleistung von Mobiltelefonen bis zu…
Für die Umrechnung des Verbrauchs in kWh wenden wir Rechenformeln an, die der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) für Rohwärmeanlagen entwickelt hat. Diese lassen sich auch für die Umrechnung der Verbrauchseinheiten von Heizkostenverteilern und…
Rauchwarnmelder müssen gemäß DIN-Norm 14676 mindestens einmal jährlich überprüft bzw. inspiziert werden. Das bedeutet alle 12 Monate, spätestens jedoch bis zu 3 Monaten nach Fristablauf. Bei manchen Geräten sind auch kürzere Intervalle vorgesehen. Beachten…
Ja, jedoch ist dies aufgrund der Pflicht zur verbrauchsorientierten Abrechnung außerordentlich komplex. Sie können nicht wie bei typischen Wohnnebenkosten (z.B: Umlage der Grundsteuer, Gebäudereinigung oder Hausmeisterservice) pauschalisiert abrechnen,…