CO 2 -Kosten korrekt aufteilen und abrechnen Seit über einem Jahr, genauer gesagt seit dem 1. Januar 2023, ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO 2 Kost-AufG, in Kraft. Es besagt, dass zukünftig der aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz…
Unser Kundenportal ist Ihr Schlüssel zu einer mühelosen Verwaltung und Vermietung Ihrer Wohnungen. Erledigen Sie alle Aufgaben rund um die Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung, der unterjährigen Verbrauchsinformationen oder des…
Mit der Einführung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO 2 KostAufG) müssen die CO 2 -Kosten, die im Rahmen der Wärmeversorgung einer Liegenschaft – also für Heizung und/oder Warmwasser – entstehen, ab sofort über die Heizkostenabrechnung zwischen…
Nein. Es gibt ausschließlich nur für die Heizkostenabrechnung eine Vorauszahlung.
§ 1 der Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, dass die Kosten für Wärme und Warmwasser verbrauchsabhängig auf die Bewohner („Nutzer“) verteilt werden müssen. Auch wenn die Parteien des Mietvertrages andere Regelungen getroffen haben sollten, geht die…
Abrechnung hybrider Heizungsanlagen Nach intensiven Diskussionen in der Ampel-Koalition hat das Bundeskabinett im April dieses Jahres die sogenannte 65-Prozent-EE-Vorgabe ab Januar 2024 beschlossen. Diese besagt, dass neu installierte Heizungen zu…
Nein, im Zuge der Abrechnungserstellung legen wir die Mietgebühr automatisch in der Heizkostenabrechnung um.
Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Die Prognose wird rechnerisch ermittelt. Basis für die Berechnung ist die Heizkostenabrechnung der vorangegangenen Abrechnungsperiode und die Kostenprognosen der Gas- bzw. Fernwärmeversorger.
Durch die energetische Gebäudeklassifizierung ist bekannt, wie hoch die CO 2 ‑Menge für die Wärmeversorgung des Gebäudes ist und zu welchen Teilen Eigentümer bzw. Verwalter und Bewohner an den Kosten dieser Emissionen beteiligt werden. Die prozentuale…