Der Einsatz erneuerbarer Energien ist unabdingbar, um natürliche Ressourcen zu schonen – macht aber gerade der Wohnungswirtschaft die tägliche Arbeit nicht unbedingt leichter. Gesetze und Vorschriften, die ein Mindestmaß an Erneuerbaren regeln, wie das…
Das CO 2 - Kostenaufteilungsgesetz Vorgaben, Klassifizierungen und Berechnungen. Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung von CO 2 -Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO 2 KostAufG) beschlossen. Das bedeutet, dass die aus dem…
Nein, im Zuge der Abrechnungserstellung legen wir die Mietgebühr automatisch in der Heizkostenabrechnung um.
Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Die Heizkostenabrechnung wird nicht nur erstellt, um die Heizkosten verbrauchsabhängig und damit „gerecht” zu verteilen, sondern sie ist auch die Grundlage dafür, Nachzahlungen bei den Mietern oder Wohnungseigentümern einzufordern und notfalls einzuklagen.…
Die Prognose wird rechnerisch ermittelt. Basis für die Berechnung ist die Heizkostenabrechnung der vorangegangenen Abrechnungsperiode und die Kostenprognosen der Gas- bzw. Fernwärmeversorger.
§ 1 der Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, dass die Kosten für Wärme und Warmwasser verbrauchsabhängig auf die Bewohner („Nutzer“) verteilt werden müssen. Auch wenn die Parteien des Mietvertrages andere Regelungen getroffen haben sollten, geht die…
Da die IDA eine gesetzliche Vorgabe ist, ist dies nicht möglich. Ihr Vermieter bzw. dessen Verwalter ist verpflichtet, die IDA zusammen mit Ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung zu erstellen und an Sie zu versenden.
Die Abrechnungsgebühren werden im Zuge der Abrechnungserstellung in der Heizkostenabrechnung umgelegt. In der Betriebskostenabrechnung werden die Abrechnungsgebühren nach Ihren Angaben im Formular oder im Portal entweder ganz, teilweise oder gar nicht…
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.