Das CO 2 - Kostenaufteilungsgesetz Vorgaben, Klassifizierungen und Berechnungen. Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung von CO 2 -Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO 2 KostAufG) beschlossen. Das bedeutet, dass die aus dem…
Der Einsatz erneuerbarer Energien ist unabdingbar, um natürliche Ressourcen zu schonen – macht aber gerade der Wohnungswirtschaft die tägliche Arbeit nicht unbedingt leichter. Gesetze und Vorschriften, die ein Mindestmaß an Erneuerbaren regeln, wie das…
Die Heizkostenabrechnung wird nicht nur erstellt, um die Heizkosten verbrauchsabhängig und damit „gerecht” zu verteilen, sondern sie ist auch die Grundlage dafür, Nachzahlungen bei den Mietern oder Wohnungseigentümern einzufordern und notfalls einzuklagen.…
CO 2 -Kosten korrekt aufteilen und abrechnen Seit über einem Jahr, genauer gesagt seit dem 1. Januar 2023, ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO 2 Kost-AufG, in Kraft. Es besagt, dass zukünftig der aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz…
Mit der Einführung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO 2 KostAufG) müssen die CO 2 -Kosten, die im Rahmen der Wärmeversorgung einer Liegenschaft – also für Heizung und/oder Warmwasser – entstehen, ab sofort über die Heizkostenabrechnung zwischen…
Nein. Es gibt ausschließlich nur für die Heizkostenabrechnung eine Vorauszahlung.
§ 1 der Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, dass die Kosten für Wärme und Warmwasser verbrauchsabhängig auf die Bewohner („Nutzer“) verteilt werden müssen. Auch wenn die Parteien des Mietvertrages andere Regelungen getroffen haben sollten, geht die…
Abrechnung hybrider Heizungsanlagen Nach intensiven Diskussionen in der Ampel-Koalition hat das Bundeskabinett im April dieses Jahres die sogenannte 65-Prozent-EE-Vorgabe ab Januar 2024 beschlossen. Diese besagt, dass neu installierte Heizungen zu…
Nein, im Zuge der Abrechnungserstellung legen wir die Mietgebühr automatisch in der Heizkostenabrechnung um.
Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.