Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist. Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.
FAQ Häufige Fragen zu neuen gesetzlichen Änderungen CO2-Kostenverteilung Dezember-Soforthilfe Gaspreisbremse Strompreisbremse Bilanzierungsumlage Gasspeicherumlage Informationen in der Abrechnung (IdA) CO2-Kostenverteilung Wie wird es berechnet? Annahmen,…
KfW-Umfrage: Neun von zehn Haushalten unterstützen die Energiewende Trotz der hohen Herausforderungen: Neun von zehn Haushalten in Deutschland stehen hinter der Energiewende. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der staatlichen…
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eigentümergemeinschaften Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern für alle Wohnungen beschließen können. Das gilt auch dann, wenn Eigentümer einzelner Wohnungen bereits Rauchmelder angebracht haben. Die Revision…
Der Verteilerschlüssel für Heizkosten ist ein wichtiger Einflussfaktor dafür, wie hoch die Heizkostenabrechnung für einen Mieter ausfällt. Er ist allerdings nicht allein ausschlaggebend. Hinzu kommt ein verbrauchsabhängiger Kostenanteil. Der individuelle…
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Wird eine verbrauchsabhängige Ermittlung der Kosten nicht durchgeführt oder ist diese nicht möglich, ist der Bewohner berechtigt, den Abrechnungsbetrag um bis zu 15 % zu kürzen. Es ist daher auch im direkten Interesse des Eigentümers, dass die Abrechnung…