Der Vermieter hat Anspruch auf Duldung der Installation von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip. Die Verwendung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip ist in der Rechtsprechung anerkannt worden. Allgemeine gesundheitliche…
CO 2 -Ausstoß privater Haushalte innerhalb der vergangenen 20 Jahre um zwölf Prozent gesunken Der CO 2 -Ausstoß privater Haushalte in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren um zwölf Prozent gesunken, wie das Statistische Bundesamt Ende Januar…
HeizkostenV - Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (gesetze-im-internet.de)
FAQ Rechnungen Miete Messanlage (HT Rechnung) Wartung/Miete Rauchwarnmelder (HT Rechnung) Abschlagsrechnung (HA Rechnung) Abschlussrechnung (HV bzw. VV Rechnung) Servicerechnung Heiz- und Betriebskostenabrechnung (HB bzw. HK Rechnung) Miete Messanlage (HT…
Submetering ist die Erfassung der Verbräuche von Wärme, Warm- und Kaltwasser auf Wohnungsebene. Das Submetering ist die Grundlage für die individuelle Heiz- und Wasserkostenabrechnung gegenüber den Bewohnern eines Mehrparteienhauses.
Submetering ist die Erfassung der Verbräuche von Wärme, Warm- und Kaltwasser auf Wohnungsebene. Das Submetering ist die Grundlage für die individuelle Heiz- und Wasserkostenabrechnung gegenüber den Bewohnern eines Mehrparteienhauses.
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Jan-Christoph Maiwaldt, CEO der noventic group, fordert technologieoffenen Wettbewerb der Ideen: Klimaintelligente Steuerung von Gebäuden kann Wohnungswirtschaft und Mieter entlasten. Die von der Deutschen Energieagentur (dena) vorgelegte Leitstudie…
Nach § 12, Absatz 2, der Heizkostenverordnung kann der Verzicht auf die verbrauchsabhängige Messung der Warmwassermengen mit einem Wärmezähler zu einem Kürzungsrecht der Mieter in Höhe von 15 % der Kosten führen.
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.