Eine Fern- oder Funkablesung ermöglicht es, Verbrauchsdaten per Funk aus der Distanz abzulesen, d.h. ohne die Wohnung für die Ablesung betreten zu müssen. Dabei gibt es zurzeit noch zwei Verfahren der funkbasierten Fernauslesung: per Walk-by-Verfahren oder…
Hamburg, 13. Januar 2015 - Mit dem Jahreswechsel stehen Wohnungseigentümern und Immobilienverwaltern wieder zahlreiche Neuerungen ins Haus. Eine davon ist die im vergangenen Jahr vom Bundesrat beschlossene Meldepflicht für Messgeräte. Mit dem Ziel, die…
Der Unterschiede besteht in der Art und Weise, wie der Verbrauch festgestellt wird: Ein elektronischer Heizkostenverteiler ist am Heizkörper befestigt und erfasst dort über Temperaturfühler die verbrauchte Wärmeenergie. Der Wärmeverbrauch wird in…
Seit 2021 verfügen Kalt- und Warmwasserzähler sowie Wärmezähler über eine Eichdauer von 6 Jahren. Das gilt auch für bereits installierte Geräte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 01.02.2012, AZ VIII ZR 156/11 die Frage geklärt, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten „Abflussprinzip“ den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) entspricht und diese…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 01.02.2012, AZ VIII ZR 156/11 die Frage geklärt, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten „Abflussprinzip“ den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) entspricht und diese…
Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
In der Betriebskostenverordnung finden sich alle umlagefähigen Kostenarten. Dazu zählen sogenannte „kalte“ und „warme“ Nebenkosten. Eigentümer bzw. Verwalter können frei entscheiden, wie viele bzw. welche Nebenkosten Sie umlegen möchten. „Kalte“…
Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Eigentümer der Messgeräte verantwortlich, also in der Regel der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer. Wenn Sie Wasserzähler und Wärmemengenzähler bei KALO anmieten, sind wir als Eigentümer für den Austausch durch…
Der Hamburger Dienstleister KALORIMETA AG & Co. KG (KALO) fühlt sich mit der Gesetzesnovellierung in seinem Vorgehen bestätigt – denn bereits seit Anfang 2015 über-nimmt KALO die Meldung für Kunden, die KALO-Zähler beziehen und diese durch die…