Die Bundesregierung hat beschlossen, die Gas- und Fernwärmepreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu begrenzen, um sie vor den steigenden Energiekosten zu schützen. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023. Für…
				
				
				
			 
		 
	
		
			
			
			
			
				
					Mit modernster Funkmesstechnik ermöglichen wir die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von aktuellen Messdaten, ohne dass die Liegenschaft oder Ihre Räumlichkeiten betreten werden müssen. Da Vor-Ort-Termine entfallen, werden Sie ebenso wie…
				
				
				
			 
		 
	
		
			
			
			
			
				
					Mit Berlin und Brandenburg haben Mitte des vergangenen Jahres auch die letzten Bundesländer ohne gesetzliche Regelung die Rauchwarnmelderpflicht in ihren jeweiligen Landesbauordnungen eingeführt – seitdem gilt die Pflicht in Deutschland flächendeckend für…
				
				
				
			 
		 
	
		
			
			
			
			
				
					Wärmezähler mit Funkmodul Die transparente Erfassung der anteiligen Wärmemenge für Warmwasser oder Fußbodenheizungen. Erfassen Sie mithilfe eines Wärmezählers, auch Wärmemengenzähler genannt, präzise die Wärmeenergie, die explizit für die…
				
				
				
			 
		 
	
		
			
			
			
			
				
					Werden Liegenschaften erstmals nach dem 01.01.2023 an Fern- bzw. Nahwärmenetz angeschlossen, so sind sie von der Kostenverteilung ausgenommen.
				
				
				
			 
		 
	
		
			
			
			
			
				
					Sofern sowohl eine Heiz- als auch eine Betriebskostenabrechnung erstellt wird, wird für beide Abrechnungen eine separate Abschlussrechnung gelegt.
				
				
				
			 
		 
	
		
			
			
			
			
				
					Die Prognose wird rechnerisch ermittelt. Basis für die Berechnung ist die Heizkostenabrechnung der vorangegangenen Abrechnungsperiode und die Kostenprognosen der Gas- bzw. Fernwärmeversorger.
				
				
				
			 
		 
	
		
			
			
			
			
				
					Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
				
				
				
			 
		 
	
		
			
			
			
			
				
					Die smarten Thermostate gehören zur Wohnungsausstattung und dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht entfernt werden. Ein Eindringen von Feuchtigkeit oder Staub in die Geräte bei Renovierungsarbeiten ist unbedingt zu vermeiden.
				
				
				
			 
		 
	
		
			
			
			
			
				
					Die smarten Thermostate gehören zur Wohnungsausstattung und dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht entfernt werden. Ein Eindringen von Feuchtigkeit oder Staub in die Geräte bei Renovierungsarbeiten ist unbedingt zu vermeiden.