Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
Bei der Jahresendabrechnung können einerseits Korrekturwerte oder andere Berechnungsverfahren angewendet werden und andererseits müssen weitere Daten berücksichtigt werden, um alle im Zusammenhang mit der Energienutzung verursachten Kosten…
Sofern Sie uns bis 4 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes keine Daten für die Abrechnungserstellung übermittelt haben, stellen wir unsere bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung (Ablesung, sowie die Verarbeitung und Plausibilisierung der…
Eine vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) ist immer von Vorteil und beschleunigt den Bewerbungsprozess. Für einige Stellenausschreibungen genügt Dein Lebenslauf. Bitte schaue in die jeweilige Stellenausschreibung, welche Unterlagen…
Gewerbliche Objekte weisen in der Regel einen erheblichen Stromverbrauch auf, der beispielsweise auf die Klimatisierung oder Warmwasseraufbereitung zurückzuführen ist. Damit Interessenten die Energieeffizienz des Gebäudes also beurteilen können, muss auch…
Alle Mess- und Erfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler können Sie von uns mieten, sodass für Sie keine Investitionskosten entstehen. Die Mietkosten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig. Der Austausch der eichpflichtigen…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission…