Erfassen Sie den Wasserverbrauch je Wohnung bzw. Nutzeinheit präzise und automatisiert mit den Funk-Wasserzählern von KALO. So erfüllen Sie die gesetzliche Anforderung an eine erhöhte Verbrauchstransparenz. Außerdem ersparen Sie sich und Bewohnern aufwändige Vor-Ort-Ablesetermine. Bei KALO finden Sie Wasserzähler für Warm- sowie Kaltwasser und für nahezu jede Einbausituation. 

Wie funktioniert ein Funk-Wasserzähler? 

Der Wasserzähler, umgangssprachlich auch „Wasseruhr“ genannt, ist mit der Wasserrohrleitung verbunden. Sobald Wasser durch den Zähler fließt, setzt sich ein Flügelrad in Bewegung, dessen Drehzahl in Wasserverbrauch umgerechnet wird. Die monatlichen Verbrauchswerte werden abgespeichert und zu den entsprechenden Stichtagsdaten per Funk an  KALO gesendet.  

Diese Verbrauchsdaten auf Wohnungsebene bilden die Grundlage für die Verteilung der entsprechenden Gesamtverbrauchskosten im Gebäude. Es existieren sowohl Wasserzähler für Warmwasser als auch für Kaltwasser. Die Erfassung von Warmwasser ist Teil der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung. In einigen Bundesländern sind neben den Warmwasserkosten auch Kaltwasserkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Ob dies der Fall ist, regelt die jeweilige (Landes-)Bauordnung. 

Verbrauchsabhängige Abrechnung für Heiz-und Warmwasserkosten schnell und fehlerfrei von KALO erstellen lassen.

 

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Wasserzähler für Warm- und Kaltwasser: für jede bauliche Anforderung das richtige Modell 

Alle Wasserzähler von KALO lassen sich – je nach Gerätetyp und Einbaumaterial – auf oder unter Putz direkt in die Wasserleitung montieren. Wir haben sowohl mechanische als auch elektronische Wasserzähler im Sortiment. Elektronische Wasserzähler sind für die Fernablesung mit Funk-Technologie ausgestattet. Alle mechanischen Wasserzähler lassen sich auf Funk-Funktion hochrüsten. 

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Wir beraten Sie gerne persönlich.  

 

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Funk-Wasserzähler für eine zukunftssichere Immobilie 

Die funkbasierte Fernablesung schafft schon heute Entlastung bei Eigentümern, Verwaltern sowie Bewohnern und wird durch gesetzliche Vorgaben, wie die novellierte Heizkostenverordnung, vorangetrieben. Darum ist Umrüstung auf Funk notwendig und sinnvoll: 

  • Einbaupflicht fernablesbarer Messtechnik: Seit dem Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung am 01.12.2021 gilt, dass in Mehrparteienhäusern mit zentralen Heizenergie- und/oder Warmwasseranlagen bei Installation neuer Messtechnik oder bei turnusmäßigem Austausch nur noch fernablesbare Funk-Messtechnik verbaut werden darf. 

  • Umrüstpflicht bis 31.12.2026: Spätestens bis Ende 2026 müssen auch diejenigen Liegenschaften umgerüstet sein, die bislang keine turnusmäßige Umstellung auf Funk-Messtechnik erfahren haben. 

  • Weniger Aufwand – mehr Komfort: Ein Betreten der Wohnungen bzw. Nutzeinheiten zur Verbrauchsablesung ist bei der funkbasierten Fernablesung nicht mehr erforderlich – Terminvereinbarungen und Verbrauchsschätzungen aufgrund nicht angetroffener Bewohner entfallen.

  • Senkung der CO2-Emissionen: Die Fernablesung macht die unterjährige Erfassung und Weitergabe von Verbrauchsdaten an die Bewohner bzw. Nutzer möglich. Das schafft mehr Transparenz und ermöglicht den Bewohnern, ihren Energieverbrauch und damit die CO2-Bilanz des Gebäudes zu senken  

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FAQ 
Häufig gestellte Fragen. 

Alle Mess- und Erfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler können Sie von uns mieten, sodass für Sie keine Investitionskosten entstehen. Die Mietkosten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig. Der Austausch der eichpflichtigen Geräte erfolgt bei Abschluss eines Folgevertrages durch uns ohne zusätzliche Kosten für den Austausch. 

Die Kosten für die Miete von Warmwasserzählern sind umlagefähig gemäß der Heizkostenverordnung (HKVO). Dies kann der Eigentümer bzw. Verwalter nach vorheriger Vereinbarung direkt in der Heizkostenabrechnung erledigen. Bei Kaltwasserzählern, die in einigen Bundesländern vorgeschrieben sind, sind die Mietkosten in der Betriebskostenrechnung umlagefähig. 

Beim Gerätekauf sind die Kosten unter bestimmten Umständen über die Miete auf die Bewohner umlagefähig. 

Sie müssen Wasserzähler alle 6 Jahre durch geeichte bzw. neue Geräte austauschen. Bis zum 01.11.2021 galt für Warmwasserzähler eine Eichaustauschfrist von 5 und für Kaltwasserzähler von 6 Jahren. Die Eichaustauschfristen wurden durch die Novellierung des Mess- und Eichverordnung vereinheitlicht. Auch Wärmemengenzähler müssen seitdem erst nach 6 Jahren durch geeichte Neugeräte ausgetauscht werden. 

Übrigens: Mieten Sie Wasserzähler bei KALO, so müssen Sie sich bei gültigem Vertrag nicht um Eichfristen und den Austausch sorgen. Wir kümmern uns pünktlich und ohne Aufforderung darum.

Mehr über die Mess- und Eichverordnung

Nein. Zum Vergleich: Die Funk-Belastung durch ein Handy ist um ein Vielfaches höher als die eines funkenden KALO-Messgerätes. So erzeugt ein Handy-Telefonat von gerade einmal 2 Minuten in etwa die gleiche Funkbelastung wie sie die direkte Berührung eines KALO-Funk-Messgeräts über einen Zeitraum von 10 Jahren erzeugen würde.