Unser FAQ zur UVI

Nein. Bis Ende 2026 sind dazu nur die Vermieter verpflichtet, die in ihren Liegenschaften fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik im Einsatz haben. Ab dem 01. Januar 2027 werden die fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung wie Funk-Heizkostenverteiler in allen Mehrparteienhäusern zur Pflicht und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation.

Nein. Bis Ende 2026 sind dazu nur die Vermieter verpflichtet, die in ihren Liegenschaften fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik im Einsatz haben. Ab dem 01. Januar 2027 werden die fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung wie Funk-Heizkostenverteiler in allen Mehrparteienhäusern zur Pflicht und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation.

Nein. Bis Ende 2026 sind dazu nur die Vermieter verpflichtet, die in ihren Liegenschaften fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik im Einsatz haben. Ab dem 01. Januar 2027 werden die fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung wie Funk-Heizkostenverteiler in allen Mehrparteienhäusern zur Pflicht und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation.

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Nein. Bis Ende 2026 sind dazu nur die Vermieter verpflichtet, die in ihren Liegenschaften fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik im Einsatz haben. Ab dem 01. Januar 2027 werden die fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung wie Funk-Heizkostenverteiler in allen Mehrparteienhäusern zur Pflicht und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation.

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