Denken Sie an die Legionellenprüfung des Trinkwassers!

Laut Trinkwasserverordnung hätte bis 31.12.2013 erstmalig eine orientierende Trinkwasserprüfung durchgeführt werden müssen, und zwar für alle zentralen Trinkwasseranlagen mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder einem Rohrsystem mit mehr als drei Litern Inhalt bis zur entferntesten Zapfstelle.  Ist die vorgeschriebene Untersuchung unterblieben, droht ein Bußgeld bis zu € 25.000.

Auch in diesem Jahr erhält Kalo noch täglich Aufträge für eine erste orientierende Trinkwasseruntersuchung für Anlagen, die vor dem 31.12.2013 errichtet wurden. Insbesondere kleine Verwaltungen tun sich mit der Umsetzung  der Anforderungen der TrinkwasserVO schwer.

Unsere Erkenntnisse decken sich mit denen des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV), der im April 2015 darauf aufmerksam macht, dass insbesondere bei  Kleinstverwaltungen noch nicht alle zentralen Trinkwasseranlagen beprobt worden sind. Hier ist schnellstes Handeln notwendig, da nicht nur Bußgelder drohen, sondern im Schadensfall durch Legionellen sich der Verwalter ggf. strafrechtlich verantworten muss.

Mit dem KALO Rundum-sorglos-Paket übernehmen wir alle notwendigen Arbeiten, und Sie können sicher sein, dass die Vorgaben der TrinkwasserVO alle umgesetzt werden.