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Die Kosten für die Gerätemiete sind umlagefähig gemäß der Heizkostenverordnung (HKVO). Dies kann der Eigentümer bzw. Verwalter nach vorheriger Vereinbarung direkt in der Heizkostenabrechnung erledigen. Beim Kauf sind die Kosten unter bestimmten Umständen über die Miete auf die Bewohner umlagefähig.
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer Energieausweis ist für die Verteilung der CO 2 -Kosten daher nicht erforderlich.
Nein. Inhalte aus dem Energieausweis spielen bei der Berechnung und Einstufung für die Aufteilung der CO 2 -Kosten keine Rolle. Die energetische Klassifizierung des Gebäudes wird anhand der Heizkostenabrechnung anhand der Wohnfläche und der CO 2 -Emission des Gebäudes ermittelt.
Rauchwarnmelder werden in privaten oder privatähnlichen Wohnungen eingesetzt, Rauchmelder dagegen in öffentlichen Gebäuden. Letztere sind Teil einer zentralen Brandschutzanlage: Im Brandfall wird der Alarm nicht nur im betreffenden Raum, sondern sogleich im ganzen Gebäude ausgelöst und an die Feuerwehr weitergeleitet.
Rauchwarnmelder werden in privaten oder privatähnlichen Wohnungen eingesetzt, Rauchmelder dagegen in öffentlichen Gebäuden. Letztere sind Teil einer zentralen Brandschutzanlage: Im Brandfall wird der Alarm nicht nur im betreffenden Raum, sondern sogleich im ganzen Gebäude ausgelöst und an die Feuerwehr weitergeleitet.
Schaut man sich die Betriebskostenverordnung an, so lautet die Antwort nein. In bestimmten Fällen lässt sich jedoch ein Teil der Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung auf die Bewohner umlegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir rechtliche Fragen in diesem Rahmen nicht beantworten können.
Schaut man sich die Betriebskostenverordnung an, so lautet die Antwort nein. In bestimmten Fällen lässt sich jedoch ein Teil der Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung auf die Bewohner umlegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir rechtliche Fragen in diesem Rahmen nicht beantworten können.
Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Eigentümer der Messgeräte verantwortlich, also in der Regel der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer. Wenn Sie Wasserzähler und Wärmemengenzähler bei KALO anmieten, sind wir als Eigentümer für den Austausch durch neue, geeichte Geräte verantwortlich. Bei einem gültigen Mietvertrag ersetzen wir die Geräte pünktlich nach Ablauf der Eichfrist.
Schaut man sich die Betriebskostenverordnung an, so lautet die Antwort nein. In bestimmten Fällen lässt sich jedoch ein Teil der Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung auf die Bewohner umlegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir rechtliche Fragen in diesem Rahmen nicht beantworten können.
Die Betriebskostenabrechnung muss einmal jährlich, spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum, erstellt werden. Beispiel : Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hat der Eigentümer bzw. Verwalter bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, die Betriebskosen mit dem Bewohner abzurechnen.