Suchergebnis für: wohn
Wer sind wir? Wir sind so vielseitig wie unsere Produkte. Mit Ideenreichtum und Begeisterung arbeiten wir täglich daran, die Prozesse in der Verwaltung von Immobilien digitaler, einfacher und effizienter zu gestalten. Wofür stehen wir? Einzeln stark. Mit dem Team unschlagbar. Den Kunden im Fokus. Fun Fact(s) Wir suchen noch erfahrene Kanuten, damit wir beim nächsten Team-Event unfallfrei ans Ziel kommen. Was erwartet dich bei uns? Unser Ziel ist es, Gebäudeinfrastrukturen zu vernetzen, um Verbräuche transparent zu machen, Wohnqualität sowie Energieeffizienz zu steigern und Immobilien klimaintelligent zu steuern.
Die Heizkostenabrechnung setzt sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen. Dazu gehören: Verbrauchsabhängige Heizkosten Kosten für Wartung der Heizanlage, inklusive Reinigung der Anlage und des Heizungskellers Kosten für die Abgasmessung Kosten, die im Zuge der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage anfallen Kosten der Verbrauchserfassung (Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler) Brennstoffkosten inklusive Lieferung Kosten für Betriebsstrom Sämtliche Kosten für den Betrieb der zentralen Heizanalage werden aufsummiert. Die Gesamtsumme der Kosten für die Versorgung mit Wärme wird dann zu einem Teil nach Verteilerschlüssel und zum anderen Teil nach individuellem Verbrauch auf die Bewohner bzw. Nutzer verteilt. Gleiches gilt für die Kosten der Warmwasserversorgungsanlage.
In 9 von 16 Bundesländern ist die Übertragung der Inspektionspflicht auf den Bewohner möglich. In den restlichen 7 obliegt es dem Eigentümer bzw. Verwalter, die Rauchwarnmelder jährlich zu inspizieren. Jedoch ist es so, dass der Eigentümer bzw. Vermieter oder Verwalter auch dann nicht ganz aus der Haftung genommen werden kann. Er muss nämlich sicherstellen, dass Sie die Inspektion wirklich jährlich durchführen und zwar in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Dies schafft in der Regel einen zusätzlichen Aufwand, der sich nicht auszahlt, zumal eine genaue Überprüfung nur in selten Fällen möglich ist. Der Eigentümer bzw. Vermieter oder Verwalter bleibt in einer sogenannten Sekundärhaftung. Mehr erfahren
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung und/oder Warmwasser installiert ist. Für Sie als Bewohner bedeutet es, dass Sie künftig monatlich erfahren, wie viel Sie im Vormonat an Heizung und/oder Warmwasser verbraucht haben. Ihre Verbräuche vom Januar erfahren Sie also im Februar. Ihre Verbräuche vom Februar werden Ihnen mit der UVI im März mitgeteilt usw. Mit der unterjährigen Verbrauchsinformation können Sie Einsparpotentiale entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anpassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima. Die Jahresabrechnung Ihrer Heizkosten bleibt weiterhin bestehen.
Eine Fern- oder Funkablesung ermöglicht es, Verbrauchsdaten per Funk aus der Distanz abzulesen, d.h. ohne die Wohnung für die Ablesung betreten zu müssen. Dabei gibt es zurzeit noch zwei Verfahren der funkbasierten Fernauslesung: per Walk-by-Verfahren oder komplett automatisiert aus der Ferne. Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass die Zähler mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln. Veraltete Mess- und Erfassungstechnik, wie zum Beispiel Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren, sind für die Fernablesung nicht geeignet und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch moderne fernablesbare Technologie ausgetauscht werden.
Eine Fern- oder Funkablesung ermöglicht es, Verbrauchsdaten per Funk aus der Distanz abzulesen, d.h. ohne die Wohnung für die Ablesung betreten zu müssen. Dabei gibt es zurzeit noch zwei Verfahren der funkbasierten Fernauslesung: per Walk-by-Verfahren oder komplett automatisiert aus der Ferne. Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass die Zähler mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln. Veraltete Mess- und Erfassungstechnik, wie zum Beispiel Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren, sind für die Fernablesung nicht geeignet und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch moderne fernablesbare Technologie ausgetauscht werden.
Zunächst stellen Sie bitte sicher, dass keine Brandquelle vorliegt. Danach betätigen Sie die Stummschaltung, indem Sie auf die große kreisförmige Taste in der Mitte des Gerätes drücken. Bei unseren KALO-Geräten geht das in der Regel vom Boden aus, indem Sie zum Beispiel einen Besenstiel verwenden. Machen Sie die Störquelle ausfindig, z.B. Wasserdampf aus dem Bad, der in den Flur gelangt ist oder Abluft vom Kochen aus der Küche. In der Regel genügt es, die Fenster weit zu öffnen und beim Kochen die Hitze wegzunehmen, einen Kochdeckel zu benutzen oder für ein paar Minuten den Topf oder die Pfanne vom Herd zu nehmen. Kostenfreie Bewohner-Hotline 24/7: 0800 000 87 18
Moderne Erfassungsgeräte ermöglichen heutzutage eine Heizungsablesung per Funk. Diese Technologie hat einige Vorteile für Vermieter und Mieter in gleichem Maße. Beim Einsatz von Funkmesstechnik muss kein Ableser mehr die Wohnung des Mieters betreten und die Ablesewerte vor Ort erfassen. Die Messgeräte übernehmen die Übermittlung der Daten auf digitalem Wege – Übertragungsfehler können so vermieden werden. Der Mieter spart sich den Urlaubstag oder die Suche nach einem Vertreter, um den Ablesetermin einhalten zu können. Auch verpasste Ablesetermine gehören der Vergangenheit an. Die Koordination von Ableseterminen entfällt komplett. Wichtiger Hinweis: Eine erhöhte Strahlenbelastung geht von den Funkmessgeräten nicht aus: Die Sendeleistung ist äußerst gering, die Sendeimpulse sehr kurz. Ein Gespräch mit dem Mobiltelefon oder der WLAN-Router erzeugen im Vergleich ein Vielfaches der Strahlung.
Moderne Erfassungsgeräte ermöglichen heutzutage eine Heizungsablesung per Funk. Diese Technologie hat einige Vorteile für Vermieter und Mieter in gleichem Maße. Beim Einsatz von Funkmesstechnik muss kein Ableser mehr die Wohnung des Mieters betreten und die Ablesewerte vor Ort erfassen. Die Messgeräte übernehmen die Übermittlung der Daten auf digitalem Wege – Übertragungsfehler können so vermieden werden. Der Mieter spart sich den Urlaubstag oder die Suche nach einem Vertreter, um den Ablesetermin einhalten zu können. Auch verpasste Ablesetermine gehören der Vergangenheit an. Die Koordination von Ableseterminen entfällt komplett. Wichtiger Hinweis: Eine erhöhte Strahlenbelastung geht von den Funkmessgeräten nicht aus: Die Sendeleistung ist äußerst gering, die Sendeimpulse sehr kurz. Ein Gespräch mit dem Mobiltelefon oder der WLAN-Router erzeugen im Vergleich ein Vielfaches der Strahlung.
Rauchwarnmelder bieten einen effektiven Schutz gegen die tödliche Gefahr, die durch Feuer und Rauchentwicklung in Wohnungen entsteht. In Deutschland sind jährlich rund 400 Brandtote (Stand bis 2020, Quelle: Statista) und 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden zu beklagen (Stand bis 2019, Quelle: Statista). Ein Großteil der Opfer ist nicht auf das eigentliche Feuer, sondern auf den dadurch verursachten giftigen Rauch zurückzuführen. Insbesondere, wenn sich dieser in der Nacht entwickelt. Menschen können im Schlaf den Brandgeruch nicht wahrnehmen und sind somit dem tödlichen Brandrauch chancenlos ausgeliefert ist. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Unsere Geräte warnen frühzeitig bei Rauch- und Feuerentwicklungen und ermöglichen es so, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.