Die novellierte Heizkostenverordnung tritt in Kraft

Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken. Ab sofort darf nur noch fernauslesbare Gerätetechnik für die Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser installiert werden. Bis 2027 müssen alle Liegenschaften auf Fernmesstechnik umgerüstet sein.

Ab dem 01.01.2022 wird zudem die monatliche Mitteilung unterjähriger Verbrauchsinformationen in fernablesbaren Liegenschaften verpflichtend. Diese ermöglicht es Bewohnern, ihren eigenen Energieverbrauch zu verfolgen, Einsparpotenziale zu identifizieren und ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anzupassen. Das schont den Geldbeutel und schützt nachhaltig das Klima.

In Deutschland ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Rund 85 % hiervon werden allein für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser eingesetzt.

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