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Gebäudeeffizienzrichtlinie:
EU will Energieverbrauch
um ein Fünftel senken

Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll in den EU-Mitgliedstaaten bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Darauf haben sich EU-Parlament, der Rat der Europäischen Union sowie die EU-Kommission am 7. Dezember in Brüssel vorläufig geeinigt.

In Kraft tritt die novellierte EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) erst, wenn diese auch förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Die Mitgliedstaaten müssen die EPBD in nationales Recht umsetzen, damit sie direkt gilt.

Einen individuellen Sanierungszwang für besonders ineffiziente Gebäude – wie ursprünglich vorgesehen – wird es bei der neuen EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie nicht geben. Ebenso wenig haben es Mindesteffizienzstandards (MEPS) für Wohngebäude in den Kompromiss geschafft.

Energetische Sanierung ineffizienter Wohngebäude

Die jetzige Einigung lässt den Mitgliedstaaten größtenteils offen, wie sie den Energieverbrauch ihres gesamten Wohngebäudebestandes um ein Fünftel verringern. Allerdings sollen sie sich auf Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz konzentrieren, sodass allein durch deren Sanierung mindestens 55 Prozent – sprich gut die Hälfte – der insgesamt erforderlichen 22 Prozent Energie eingespart werden kann. Bei den restlichen 45 Prozent der zu erzielenden Einsparungen haben die EU-Mitgliedsländer freie Wahl.

Die EU-Vorgaben beziehen sich auf den Primärenergieverbrauch, also die gesamte Energie, die notwendig ist, um den Endenergiebedarf eines Gebäudes zu decken. So könnte ein Land auch sein Fernwärmesystem verbessern, um Energieverluste zu verringern.

Bei den Nichtwohngebäuden will die Europäische Union hingegen energetische Mindeststandards vorschreiben. Ziel ist es, bis 2033 einen Teil der Gebäude zu sanieren, die eine besonders geringe Energieeffizienz aufweisen.

Heizen und Kühlen ohne fossile Brennstoffe ab 2040

Die weiteren Vorgaben aus Brüssel: Alle privaten Neubauten sollen ab dem Jahr 2030 Null-Emissions-Gebäude sein; für öffentliche Gebäude gilt diese Vorschrift ab 2028. Weiterhin dürfen ab dem Jahr 2040 keine fossilen Brennstoffe mehr fürs Heizen und Kühlen zum Einsatz kommen.

Die geplante Gesetzesänderung ist Teil des Vorhabens „Fit for 55“, mit dem die EU die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken will im Vergleich zu 1990. Laut der EU-Kommission sind Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Die EU will bis 2050 klimaneutral sein, Deutschland bis 2045.