Fernauslesbare Messgeräte sind alternativlos (VNW/VDW Magazin, Ausgabe 5/2020)

Ziel der EED ist es, bis zum Jahr 2030 den europaweiten Energieverbrauch im Vergleich zur Prognose von 2007 um 32,5 Prozent zu senken. Das kann nur funktionieren, wenn alle Beteiligten mitmachen: Messdienstleister müssen entsprechende Geräte und digitale Prozesse vorhalten, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft muss rechtzeitig handeln, und die Bewohner müssen die neuen Möglichkeiten nutzen und ihr Verbrauchsverhalten - wenn nötig - optimieren.

Eines der Hauptziele der EED ist es, die Bürger zum Energiesparen zu motivieren. Im Rahmen der unterjährigen Verbrauchsinformation sollen diese künftig regelmäßig über ihren heimischen Energie- und Wasserverbrauch informiert werden.

Die neue Regelung bedeutet für die Wohnungsunternehmen Handlungsbedarf. Wenn Liegenschaften neu ausgestattet oder umgerüstet werden, dürfen nach in Kraft treten der EED in Deutschland nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden.

Neue Regelungen werden vom Frühjahr 2021 an gelten

Als Stichtag dafür hatte die EU den 25. Oktober 2020 vorgesehen. Trotz Fristablauf steht die Umsetzung bei uns, im Rahmen der Heizkostenverordnung, noch aus. In der Branche wird erwartet, dass die Politik die EED spätestens im Frühjahr 2021 in deutsches Recht umgesetzt haben wird.

Nicht verschiebbar ist allerdings die Deadline, zu der alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein müssen: der 1. Januar 2027. Jetzt heißt es handeln. Wer aktuell noch Mess- und Erfassungstechnik installiert, die nicht fernauslesbar ist, muss spätestens Ende 2026 nachrüsten oder austauschen. Aufgrund der unterschiedlichen Fristen bzw. Lebensdauer der Geräte würde das zu einem doppelten Installationsaufwand, zu einem finanziellen Verlust sowie zu einem frühzeitigen Ausbau funktionstüchtiger Geräte führen.

"Die Fernauslesung von Messgeräten wird mit Umsetzung der EED alternativlos," sagt Thomas Kode, Experte für digitale Lösungen bei der KALORIMETA GmbH (KALO). "Wohnungsunternehmen sollten bei anstehendem Messgerätewechsel entsprechend weitsichtig handeln und bereits jetzt in die Fernauslesung investieren."

Vorteile der Funktechnologie

Kode kennt die Vorteile sowohl für die Bewohner als auch für die Vermieter. "Die Heizkostenabrechnung wird schneller und zuverlässiger sein, weil Ablesedaten künftig vollautomatisch und sicher per Mobilfunk- und Breitbandtechnologie eingespielt und so Übertragungsfehler vermieden werden. Daneben erspart die Fernauslesung den Ablesetermin vor Ort und damit die aufwendige Terminkoordination mit den Bewohnern. Das heißt auch, dass der Mieter keinen Urlaubstag mehr für die Ablesung opfern muss."

 

Weitere Vorteile für Wohnungsunternehmen und Bewohner ergeben sich durch neue Plattformen für die unterjährige Verbrauchsinformation. Auf einem Webportal oder einer App können die Mieter ihren Verbrauch jederzeit einsehen und damit das eigene Verbrauchsverhalten überprüfen und gegebenenfalls anpassen. 

"Mit der Applikation auf dem Smartphone haben die Bewohner die Möglichkeit, Energieeinsparziele einzugeben, sich anonymisierte Verbrauchswerte vergleichbarer Wohnungen anzeigen zulassen und individualisierte Tipps zum Sparen von Energie, Wasser und Wärme abzurufen," sagt der Digitalexperte.

"Hand in Hand mit den Verbrauchern kann so die Energiewende vorangebracht werden." Wohnungsunternehmen, die ihren Mietern eigene Plattformen oder Apps zur Verfügung stellen, können die unterjährige Verbrauchsinformation auch mittels digitaler Schnittstelle einbinden.

Mit Smart Meter Gateway zum Smart Building

Die Fernauslesung ebnet den Weg in die Verknüpfung von Smart und Submetering. Mit dem Einbau eines Smart Meter Gateways können nicht nur unterverteilende Messgeräte wie Heizkostenverteiler, sondern auch Stromzähler mit abgelesen werden. "So wird eine doppelte Infrastruktur in der Liegenschaft vermieden und die Verbrauchsmessung im Gebäude effizienter", sagt Kode. Darüber hinaus lege das Smart Meter Gateway die Grundlage für künftige Anwendungen im Bereich Smart Building. Beispielsweise könnten darüber digitale Angebote für Senioren und Menschen mit Behinderungen im Bereich Ambient Assisted Living (AAL) integriert werden.

Dieser Artikel wurde in der Ausgabe 5/2020 des VNW/VDW Niedersachsen-Magazins veröffentlicht.