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Die Fenster-offen-Erkennung registriert plötzliche Änderungen der Temperatur oder Luftfeuchtigkeit, wenn ein Fenster geöffnet wird, und regelt die Heizung für 15 Minuten herunter, um Energie zu sparen. Die Fenster-offen-Erkennung ist standardmäßig aktiv.
Nein, es handelt sich tatsächlich nur um eine Information, die auf voraussichtliche Wärmekosten und Einsparungen hinweisen soll, um durch das erhöhte Bewusstsein Bewohner zum Energiesparen zu motivieren.
Bei der Jahresendabrechnung können einerseits Korrekturwerte oder andere Berechnungsverfahren angewendet werden und andererseits müssen weitere Daten berücksichtigt werden, um alle im Zusammenhang mit der Energienutzung verursachten Kosten verbrauchsabhängig und anteilig zu ermitteln.
Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur Ihrer Information und soll Ihre Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO 2 -Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden. Der schöne Nebeneffekt für Sie: Sie sparen auch Geld!
Die Novellierung der HKVO war notwendig, um die europäische Energieeffizienz-Richtlinie („Energy Efficiency Directive“, kurz: „EED”) von 2018 in deutsches Recht umzusetzen. Darin wurde u.a. das Ziel festgesetzt, den Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 % zu senken und zwar im Vergleich zu der Prognose von 2007. Da EU-Richtlinien nicht unmittelbar in den EU-Staaten geltendes Recht sind, müssen die jeweiligen Nationalstaaten die Richtlinien zunächst in ihr nationales Recht umsetzen. Mit der Änderung der HKVO zum 01.12.2021 ist genau das erfolgt.