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Der Energieversorger ist verpflichtet, die mit der Brennstofflieferung für das Gebäude entstandene CO 2 -Menge in Kilogramm in der jährlichen Energieabrechnung auszuweisen. Die Jahresmenge CO 2 wird durch die Gesamtwohnfläche der Liegenschaft geteilt, sodass ein spezifischer CO 2 -Wert pro m² und Jahr (kg CO 2 /m 2 /a) bestimmt werden kann. Dieser Wert wird dazu genutzt, das Gebäude in das Stufenmodell einzuordnen. Aus der spezifischen Zuordnung Ihres Gebäudes zu einer der zehn Stufen ergibt sich die prozentuale Verteilung der Kosten für die CO 2 -Emission zwischen Mieter und Vermieter. Beispielrechnung: Annahmen CO 2 -Emission des Gebäudes: 28.800 kg CO 2 /a Wohnfläche des Gebäudes: 1.000 m² Berechnung 28.800 kg CO 2 /a geteilt durch 1.000 m² = 28,8 kg CO 2 /m²/a
Wenn Sie über die Basisfunktionen hinaus weitere Zusatzfunktionen der smarten Thermostate nutzen möchten, können Sie sich unsere App "KALO Smart" herunterladen. Das Herunterladen und Nutzen der App ist vollkommen freiwillig. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der App, da sie beim Einsparen von Heizkosten unterstützt und zusätzlich Ihren Wohnkomfort erhöht. Die App-Funktionen im Überblick: Individuelle Heizpläne für jeden Raum - Mit der App KALO Smart können Sie individuelle Heizpläne für jeden einzelnen Raum Ihrer Wohnung anlegen. So lässt sich zum Beispiel voreinstellen, dass das Badezimmer nur morgens und abends zu den üblichen Benutzungszeiten entsprechend geheizt ist. Temperatursteuerung von unterwegs - Jenseits der Zeitpläne können Sie die Raumtemperatur mittels App auch direkt fernsteuern – etwa gemütlich vom Sofa aus oder auch von unterwegs. Das ist bequem und nützlich. Kindersicherung aktivierbar - Via App lässt sich eine Kindersicherung für jedes Thermostat einstellen, sodass manuelle Änderungen am smarten Thermostat ignoriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass eingestellte Zeitpläne beibehalten werden und Energie eingespart werden kann.
Wenn Sie über die Basisfunktionen hinaus weitere Zusatzfunktionen der smarten Thermostate nutzen möchten, können Sie sich unsere App "KALO Smart" herunterladen. Das Herunterladen und Nutzen der App ist vollkommen freiwillig. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der App, da sie beim Einsparen von Heizkosten unterstützt und zusätzlich Ihren Wohnkomfort erhöht. Die App-Funktionen im Überblick: Individuelle Heizpläne für jeden Raum - Mit der App KALO Smart können Sie individuelle Heizpläne für jeden einzelnen Raum Ihrer Wohnung anlegen. So lässt sich zum Beispiel voreinstellen, dass das Badezimmer nur morgens und abends zu den üblichen Benutzungszeiten entsprechend geheizt ist. Temperatursteuerung von unterwegs - Jenseits der Zeitpläne können Sie die Raumtemperatur mittels App auch direkt fernsteuern – etwa gemütlich vom Sofa aus oder auch von unterwegs. Das ist bequem und nützlich. Kindersicherung aktivierbar - Via App lässt sich eine Kindersicherung für jedes Thermostat einstellen, sodass manuelle Änderungen am smarten Thermostat ignoriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass eingestellte Zeitpläne beibehalten werden und Energie eingespart werden kann.
Ja, es entstehen Gebühren. Diese können auf die Bewohner umgelegt werden.
Nein. Der Betrag wird automatisch im Zuge der Abrechnungserstellung in unserer Servicerechnung in Abzug gebracht.
Nein, diese Beträge werden automatisch im Zuge der Abrechnungserstellung in der Servicerechnung in Abzug gebracht.
Ja. Der hydraulische Abgleich über smarte Thermostate stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar und ist daher umlagefähig sowie als solche über die Nutzungsdauer von sechs Jahren abschreibbar.
Nein. Zum Vergleich: Die Funk-Belastung durch ein Handy ist um ein Vielfaches höher als die eines funkenden KALO-Messgerätes. So erzeugt ein Handy-Telefonat von gerade einmal 2 Minuten in etwa die gleiche Funkbelastung wie sie die direkte Berührung eines KALO-Funk-Messgeräts über einen Zeitraum von 10 Jahren erzeugen würde.
Die Novellierung der HKVO war notwendig, um die europäische Energieeffizienz-Richtlinie („Energy Efficiency Directive“, kurz: „EED”) von 2018 in deutsches Recht umzusetzen. Darin wurde u.a. das Ziel festgesetzt, den Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 % zu senken und zwar im Vergleich zu der Prognose von 2007. Da EU-Richtlinien nicht unmittelbar in den EU-Staaten geltendes Recht sind, müssen die jeweiligen Nationalstaaten die Richtlinien zunächst in ihr nationales Recht umsetzen. Mit der Änderung der HKVO zum 01.12.2021 ist genau das erfolgt.
Ja, es entstehen Gebühren. Diese können auf die Bewohner umgelegt werden.